
Die Eltern der ermordeten 12-jährigen Luise forderten von den Mördern 180.000 Euro – was das Gericht zusprach
Drei Jahre nach dem Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg ist ein Zivilurteil gefallen – und es sendet eine klare Botschaft: Wer mordet, muss zahlen. Auch wenn man strafunmündig ist.
Es war ein Fall, der Deutschland erschütterte. Am 11. März 2023 wurde die zwölfjährige Luise F. aus Freudenberg im Siegerland von zwei Mitschülerinnen in den Wald gelockt und getötet.

Facebook-Nutzer reagieren auf das Gerichtsurteil. Quelle: facebook.com/share/p/1EWXVJ2ewv/
Die Täterinnen waren damals selbst erst 12 und 13 Jahre alt – und damit strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen. Keine Gefängnisstrafe. Keine Verurteilung. Für Luises Familie war das kaum zu ertragen.
Was blieb, war der Weg vor ein Zivilgericht. Luises Eltern und ihre minderjährige Schwester klagten auf Schmerzensgeld – nicht um zu vergessen, sondern um ein Zeichen zu setzen.
Dass eine solche Tat nicht folgenlos bleiben darf. Dass Luise nicht umsonst gestorben ist. Vergleichbare Fälle hatte es in Deutschland bis dahin nicht gegeben.

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Am 11. März 2023 lockte die damalige Freundin Luise unter einem Vorwand in ein Waldstück nahe Freudenberg. Der Anlass war ein Streit unter Jugendlichen, der sich im Internet hochgeschaukelt hatte.
Die Tat war nicht spontan – sie war geplant. Drei Tage vorher soll die mutmaßliche Haupttäterin laut Ermittlungen im Chat geschrieben haben: „Ich bringe die um!"

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Im Wald griff das Mädchen-Duo an. Luise wehrte sich. Dann stachen sie abwechselnd mit einem Messer auf sie ein. 74 Mal. Luise verlor viel Blut, verlor das Bewusstsein.
Die Täterinnen ließen sie zurück. Rettung kam zu spät. In der Klageschrift sprach Luises Anwalt von einer „eiskalt geplanten Hinrichtung".

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Ein Gutachten belegte im Zivilprozess, dass Luise lange und intensiv gelitten hatte – entgegen den Argumenten der Anwälte der Täterinnen, die ein niedrigeres Schmerzensgeld forderten. Das Gutachten war entscheidend. Das Landgericht Koblenz ließ sich von den Gegenargumenten nicht überzeugen.

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Heute leben beide Täterinnen unter Aufsicht weiter. Eine von ihnen ist in einer Wohngruppe untergebracht und besucht wieder eine Schule. Die zweite soll nach einem Psychiatrieaufenthalt ebenfalls in eine Wohngruppe wechseln.
Bis zum 18. Geburtstag werden die Behörden für eine engmaschige Therapie und Betreuung beider Mädchen sorgen. Eine strafrechtliche Konsequenz – im klassischen Sinne – gab es bis heute nicht.
Luises Eltern werden ihre Tochter nie wieder in die Arme schließen können. Eltern und Schwester befinden sich nach wie vor in psychotherapeutischer Behandlung, so der Richter. Auch Geld kann diesen Schmerz nicht lindern.
Doch genau das war nicht der Hauptgrund, warum die Familie den Gang vor Gericht wagte. Es ging ihnen um Gerechtigkeit – und um ein Signal, das über diesen Fall hinausgeht.

11. Juli 2023, Nordrhein-Westfalen, Freudenberg: Ein Stein mit der Aufschrift „Luise“ liegt am Waldrand, wo das Mädchen Luise tot aufgefunden wurde | Quelle: Getty Images
Am Donnerstag, dem 28. Mai, fiel das Urteil vor dem Landgericht Koblenz. Richter Martin Junker gab der Klage kurz nach 12.30 Uhr statt. Luises Familie erhält 125.000 Euro Schmerzensgeld – zuzüglich 15.000 Euro Beerdigungskosten und 4.400 Euro Anwaltskosten. Insgesamt müssen die Täterinnen 144.000 Euro zahlen.
Die Aufteilung: Luises Eltern erhalten je 30.000 Euro, die Schwester 25.000 Euro. Der Tod von Luise selbst wird mit 40.000 Euro bewertet. Die Familie hatte rund 180.000 Euro gefordert – das Urteil bleibt darunter, ist aber in seiner Art einmalig in Deutschland.

5. März 2024, Nordrhein-Westfalen, Freudenberg: Thomas Ijewski (l), evangelischer Pfarrer in Freudenberg, spricht auf einer von der Stadt organisierten Pressekonferenz neben Bürgermeisterin Nicole Reschke (2. von rechts). Die zwölfjährige Schülerin Luise wurde im März 2023 erstochen. | Quelle: Getty Images
In seiner Urteilsbegründung fand Richter Junker deutliche Worte:
„Das Schmerzensgeld soll den Betroffenen Ausgleich für erlittenes Leiden geben und darüber hinaus spielt die Genugtuungsfunktion hier eine Rolle. Es war eine heimtückische Mordtat aus niedrigen Beweggründen, die die Kammer fassungslos macht."

22. März 2023, Nordrhein-Westfalen, Freudenberg: Trauernde treffen an der evangelischen Kirche in Freudenberg ein, wo die Trauerfeier stattfand. | Quelle: Getty Images
Die Täterinnen müssen zahlen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Falls eine der beiden nicht in der Lage ist zu zahlen, haftet die andere für die gesamte Summe. Opfer-Anwalt Jochen Alfes stellte das klar:
„Kann eine der beiden nicht zahlen, muss die andere die komplette Summe übernehmen."
Ein Urteil, das es in dieser Form in Deutschland noch nicht gegeben hat. Und eines, das Luises Familie ein kleines Stück Gerechtigkeit gibt – auch wenn sie wissen, dass Geld das Verlorene nie ersetzen kann.
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