
Deutsche Öffentlichkeit empört über das Urteil des Saarbrücker Gerichts im Fall des 19-Jährigen, der den Polizeibeamten Simon Bohr erschossen hat
Im Landgericht Saarbrücken ist ein Urteil gefallen, das weit über den Gerichtssaal hinaus für Erschütterung sorgt. Nach einem Prozess um die tödlichen Schüsse auf den 34-jährigen Polizeioberkommissar Simon Bohr reagierten Zuschauer, Gewerkschafter und Vertreter der Anklage mit sichtbarer Fassungslosigkeit auf die Entscheidung der Kammer.
Schon in den Sekunden nach der Urteilsverkündung wurde deutlich, dass dieses Verfahren auch nach dem Richterspruch nicht abgeschlossen wirken würde.
Der Fall hatte bereits seit dem Sommer 2025 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Damals hatte der 19-jährige Angeklagte nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und insgesamt 17 Schüsse abgegeben, von denen sechs Simon Bohr tödlich trafen. Auch weitere Beamte gerieten unter Beschuss, bevor der Angreifer schließlich durch Schüsse der Polizei gestoppt wurde.

22. August 2025, Saarland, Völklingen: Mitarbeiter haben an der Tankstelle, an der ein Polizist nach einem Raubüberfall getötet wurde, einen Kranz niedergelegt. | Quelle: Getty Images
Vor Gericht stand deshalb die Frage im Raum, wie ein Überfall mit einem Buttermesser und einer vergleichsweise geringen Beute in eine Lage eskalieren konnte, die für einen Polizisten tödlich endete.
Ursprünglich lautete die Anklage auf Mord, versuchten Mord und besonders schweren Raub, während Staatsanwaltschaft und Nebenklage auf eine Jugendstrafe sowie die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie drängten.

1. April 2026, Saarland, Saarbrücken: Strafverteidiger Michael Rehberger sitzt neben seinem Mandanten im Gerichtssaal 38 des Landgerichts Saarbrücken. | Quelle: Getty Images
Selbst die Verteidigung hatte keinen Freispruch von den Tötungsvorwürfen verlangt, sondern für Totschlag und versuchten Totschlag mit Unterbringung plädiert.
Das Gericht entschied jedoch anders und sprach den Angeklagten von den Tötungsvorwürfen frei, weil es von Schuldunfähigkeit infolge einer paranoiden Schizophrenie ausging.

1. April 2026, Saarland, Saarbrücken: Die vorsitzende Richterin Jennifer (M) Klingelhöfer verkündet das Urteil im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken im Prozess um die tödlichen Schüsse auf Polizeikommissar Simon Bohr. | Quelle: Getty Images
Verurteilt wurde der 19-Jährige nur wegen besonders schweren Raubes, zugleich ordnete die Kammer seine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.
Nach Überzeugung des Gerichts war seine Steuerungsfähigkeit beim Überfall erheblich vermindert, bei den Schüssen auf die Polizisten sei er schuldunfähig gewesen.

22. August 2025, Saarland, Völklingen: Polizeibeamte untersuchen die Umgebung eines Tatorts. Ein Polizeibeamter wurde nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle in Völklingen, Saarland, durch Schüsse getötet. | Quelle: Getty Images
Mit dieser Entscheidung setzte unmittelbar heftige Kritik ein, auch weil viele Prozessbeteiligte auf ein grundsätzlich anderes Urteil gehofft hatten. "Das fühlt sich an wie ein Schlag ins Gesicht", sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft im Saarland, Markus Sehn. Er sei "fassungslos" über das Urteil und erklärte weiter:
"Das wird die Genesung meiner Kollegen nicht vereinfachen, sie haben auf einen weiteren Schritt der Verarbeitung gehofft. Wir haben darauf gepocht, dass es ein gerechtes Urteil gibt. Das ist aus unserer Sicht nicht der Fall."
Auch aus dem Kreis der direkt Betroffenen wurde im Verfahren deutlich, wie tief die Folgen der Tat bis heute reichen.

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Eine beteiligte Beamtin, die Simon Bohr noch erste Hilfe geleistet hatte und bis heute unter den Bildern des Einsatzes leidet, formulierte die persönliche Verwüstung in einem einzigen Satz:
"Er hat nicht nur Simons Leben zerstört, er hat auch mein Leben zerstört."
Der seelische Schaden endet damit nicht bei der Familie des getöteten Beamten, sondern reicht tief in das Kollegium hinein, dessen Mitglieder teils zu traumatisiert waren, um im Gerichtssaal auszusagen.

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Wie massiv diese Belastung ist, beschrieb auch der Polizeiseelsorger Hubertus Kesselheim, der nach der Tat die Witwe und zahlreiche Beamte betreut hatte. "Miterleben, wie ein Freund, ein Kollege getötet wird, es mit ansehen und es nicht verhindern können, das ist eine Extremsituation, die man sich gar nicht vorstellen kann", sagt Kesselheim. "Vor allen Dingen für Polizeibeamte, die darauf trainiert sind, es zu schaffen, Situationen in den Griff zu bekommen. Das ist kaum zu ertragen."

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Das Gericht selbst stellte in seiner Begründung die psychische Erkrankung des Angeklagten in den Mittelpunkt und widersprach damit der Sicht der Anklage auf entscheidenden Punkten. "Die Angst hatte sein Denken übernommen." In krankheitsbedingter Verkennung der Lage habe er mehrmals auf Polizisten geschossen. "Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte", erklärt Klingelhöfer.

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Gerade diese Begründung ist es, die nun die deutsche Öffentlichkeit spaltet und die Empörung weiter antreibt. Die Staatsanwaltschaft kündigte noch am Tag des Urteils Revision an, weil Oberstaatsanwalt Christian Nassiry die Ausführungen zur fehlenden Einsichtsfähigkeit nicht nachvollziehen könne und das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen lassen will.

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Damit ist juristisch zwar der nächste Schritt eingeleitet, gesellschaftlich aber bleibt vor allem ein Eindruck zurück: dass dieses Urteil für viele nicht nur schwer verständlich, sondern kaum zu akzeptieren ist.
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