logo
StartseiteLeben
Getty Images
Getty Images

Nachweispflicht und Testpflicht für alle: Eine Erklärung der neuen Regeln ab 23. August

Maren Zimmermann
16. Aug. 2021
13:30

Nachweispflicht oder Testpflicht? Corona hat für so einiges an Verwirrung gesorgt. Was ab dem 23. August gilt, haben wir im nachfolgenden Artikel einmal zusammengefasst.

Werbung

Die Pandemie hat dafür gesorgt, dass das öffentliche und auch das private Leben so manche Änderung erfahren hat. Viele Einschränkungen und Beschränkungen kamen und gingen.

Viele Menschen wissen nicht so recht, was aktuell gilt. Am 23. August wird es neue Verfügungen und Vorschriften geben, an die man sich zu halten hat. Doch wie genau sehen die aus?

Im Herbst wird es zwei Termine geben, die für alle Bürger wichtig sind. Am 23. August musst du für folgende Orte entweder einen Test- , Impf- oder Genesen-Nachweis haben:

  • Fitnessstudio
  • Hotel
  • Altenheim
  • Pflegeheim
  • Krankenhaus
  • Restaurant
  • Bar
  • auf Konzerten
  • Theater
  • Kino
  • Sportveranstaltungen
  • Friseur
  • Nagelstudio
  • bei der Haarentfernung
Werbung
Mund- Nasenschutzmaske mit Aufschrift | Quelle: Shutterstock

Mund- Nasenschutzmaske mit Aufschrift | Quelle: Shutterstock

Eine Änderung gibt es auch bei den Antigen-Schnelltests. Diese sollen künftig nur noch 24 Stunden lang gültig sein. Das bedeutet, dass du künftig, solltest du ungeimpft sein, einen negativen Antigen-Schnelltest benötigst, wenn du eine dieser Orte auf- oder besuchen willst.

Diesen Test musst du bei dir tragen. Außerdem soll diese Pflicht künftig auch für Flugreisen gelten. Du musst also ab dem 23. August 2021 jederzeit belegen können, dass du entweder geimpft, genesen oder negativ getestet bist.

Die Impfbescheinigung oder der gelbe Impfpass müssen bei Geimpften als Nachweis mitgeführt werden und für Genesene gilt der positive Testnachweis als Bescheinigung.

"Geschlossen"-Schild eines Geschäfts | Quelle: Shutterstock

"Geschlossen"-Schild eines Geschäfts | Quelle: Shutterstock

Werbung

Apps können dies vereinfachen; entweder die Corona-Warn-App, oder die CovPass-App können von Genesenen und auch von Geimpften genutzt werden, denn dort kann man seine Belege digital hinterlegen. Vor allem die CovPass-App ist für Reisende praktisch, denn sie ist bundesweit akzeptiert und auch im Ausland gültig.

Es wird jedoch auch Ausnahmen geben. Die 16 Bundesländer werden die Möglichkeit haben, die Test- und Nachweispflichten auszusetzen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Sollte die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 35 pro 100.000 Bürgern liegen, kann es in einem Landkreis Ausnahmen geben.

Die Bundesländer werden die Chance haben, die Lage alle vier Wochen zu überprüfen. Sobald die 7-Tages-Inzidenz über 35 liegt, muss jedoch die sogenannte "3G-Regel" umgesetzt werden.

Mann in Schutzkleidung und Quarantäne-Schild | Quelle: Shutterstock

Mann in Schutzkleidung und Quarantäne-Schild | Quelle: Shutterstock

Werbung

Diese Regel steht für "Genesen, Geimpft und Getestet". Ausgesetzt wird die Nachweispflicht jedoch beim Einkaufen und beim Öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Ebenfalls ausgenommen sind Notfälle, Besuche beim Zahn- oder Hausarzt, auch dort wird kein Antigen-Schnelltest notwendig sein.

Auch der Besuch bei der Tankstelle soll frei von negativen Tests bleiben. Auch eine Impfung wird nicht notwendig sein, um zu Tanken.

Änderungen gibt es auch bei den Bürgertests. Diese waren bislang kostenlos, doch ab dem 23. August verkürzt sich zum Einen die Dauer der Tests von 48 auf 24 Stunden und ab dem 11. Oktober 2021 muss man künftig für die Tests, die vorher umsonst erhältlich waren, bezahlen. Der Preis für die Tests soll zwischen 10 und 15 Euro liegen. Einen Preisdeckel soll es nicht geben.

Familie mit Maske | Quelle: Shutterstock

Familie mit Maske | Quelle: Shutterstock

Werbung

Damit würde es noch einen Grund mehr geben, sich impfen zu lassen. Bürger werden somit ab Spätsommer in der Lage sein müssen, entweder nachweisen zu können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen erwarten die Apotheken Berichten zufolge einen höheren Ansturm in den nächsten paar Wochen.

Die neue Testpflicht wird jedoch jetzt schon kritisiert. Der Landesinnungsverband der Friseure in Schleswig-Holstein kritisierte die neue 3G-Regel scharf.

Globus mit Maske | Quelle: Shutterstock

Globus mit Maske | Quelle: Shutterstock

Dadurch wird erwartet, dass die Umsätze erneut einbrechen werden. Besonders bei Friseuren sei es schwer, es terminlich mit einem Friseurtermin und einem gültigen Test hinzubekommen.

Zwei ist die Testpflicht eine wenig drastischere Maßnahme als eine Schließung aller Einrichtugen, dennoch sollte man darauf achten, dass eine einheitliche Lösung gefunden wird.

Die bisherige Regelung in Bezug auf den Regelbetrieb in Kitas soll zudem aus der Verordnung gestrichen werden. Alle Kinder sollen dadurch dauerhaft und in vollem Umfang in ihren Kitas betreut werden.

Werbung
Werbung
info

Die Informationen in diesem Artikel stellen keinen Ersatz für professionellen ärztlichen Rat, eine Diagnose oder eine Behandlung dar. Alle Inhalte, inklusive Text und Bildern, die in AmoMama.de enthalten sind oder durch AmoMama.de zugänglich sind, dienen lediglich der allgemeinen Information. AmoMama.de übernimmt keinerlei Verantwortung für jegliche Handlungen, die als Resultat des Lesens dieses Artikels unternommen werden. Bevor Sie sich irgendeiner Behandlung unterziehen, konsultieren Sie ihren medizinischen Leistungsanbieter.

info

Wir bei AmoMama.de tun unser Bestes, um die aktuellsten Nachrichten bezüglich der COVID-19-Pandemie bereitzustellen, doch die Situation ändert sich ständig. Wir empfehlen den Lesern, sich auf die Online-Updates von CDС, WHO, oder auf die lokalen Gesundheitsämter zu verlassen, um auf dem Laufenden zu bleiben.Passt auf euch auf!

Ähnliche Neuigkeiten