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Spielplatz | Quelle: Getty Images
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XL Bully wird nach tödlichem Angriff einem Temperamenttest unterzogen – Behörden überlegen, wie es weitergehen soll

Edita Mesic
18. Feb. 2026
13:41

Nach dem tödlichen Hundeangriff im niedersächsischen Lohne sorgt der weitere Umgang mit dem beteiligten Hund weiterhin für intensive Diskussionen. Im Zentrum steht ein Hund der Rasse American Bully XL, der nach dem Tod seines 33-jährigen Halters einem sogenannten Wesenstest unterzogen wurde. Die Ergebnisse dieses Tests liegen inzwischen vor – doch sie beantworten längst nicht alle Fragen.

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Der Landkreis bestätigte, dass der Hund den Test bestanden hat. Zuvor hatten Angehörige des verstorbenen Halters die Ergebnisse öffentlich gemacht und damit eine breite Debatte ausgelöst.

Zwei Polizeibeamte stehen vor der Weill-Synagoge | Quelle: Getty Images

Zwei Polizeibeamte stehen vor der Weill-Synagoge | Quelle: Getty Images

Ein Sprecher des Landkreis Vechta erklärte dazu:Wir können bestätigen, dass der Hund den Wesenstest Ende Januar 2026 bestanden hat. Die bei Instagram hochgeladenen Screenshots des Tests scheinen authentisch zu sein.“

Dem Wesenstest zufolge zeigte der Hund kein aggressives oder sozial unverträgliches Verhalten. In alltäglichen Situationen habe er sich kontrolliert und neutral verhalten. Auch in Bedrohungslagen sei kein offensives Vorgehen festgestellt worden; stattdessen habe der Hund Meideverhalten gezeigt. Im Kontakt mit anderen Hunden sei er interessiert, sozial sicher und gut kontrollierbar aufgetreten. Diese Einschätzung steht in deutlichem Kontrast zu der Tragödie, die sich Anfang Januar ereignet hatte.

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Polizeibeamte arbeiten am Tatort | Quelle: Getty Images

Polizeibeamte arbeiten am Tatort | Quelle: Getty Images

Am 8. Januar war der 33-jährige Hundehalter leblos in einem Graben im Lohner Stadtteil Brockdorf entdeckt worden. Die Polizei stellte nach rechtsmedizinischer Untersuchung klar, dass der Mann infolge von Bissverletzungen seines eigenen Hundes starb.

An dieser Bewertung halten die Ermittlungsbehörden fest – auch nach Bekanntwerden des bestandenen Wesenstests. Spekulationen in sozialen Netzwerken, der Hund könne nicht für den Tod verantwortlich sein, weist die Polizei ausdrücklich zurück.

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Die Frage, wie es mit dem Tier nun weitergeht, ist damit jedoch nicht geklärt. Der Bruder des Verstorbenen hat signalisiert, den Hund übernehmen zu wollen. Dafür absolviert er derzeit den notwendigen Halterschein.

Dieser ist Voraussetzung, um den Hund überhaupt aus dem Tierheim holen zu können. Zudem gelten strenge Auflagen: Der Hund soll in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen, regelmäßig eine Hundeschule besuchen und weiterhin beobachtet werden.

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Facebook-Kommentar | Quelle: facebook.com/share/p/1AgMChw7f3/

Facebook-Kommentar | Quelle: facebook.com/share/p/1AgMChw7f3/

Seitens des Landkreises heißt es zum weiteren Vorgehen zurückhaltend: „Zu dem weiteren Verfahren – insbesondere zum Verbleib des Hundes – finden derzeit noch entsprechende Prüfungen und Beratungen statt.“ Damit bleibt offen, ob eine endgültige Freigabe zur Haltung erfolgen kann oder ob weitere Maßnahmen angeordnet werden.

Der Fall hat über die Region hinaus eine Grundsatzdebatte neu entfacht. Viele Menschen fragen, ob Wesenstests allein ausreichen, um das Gefahrenpotenzial einzelner Hunde realistisch einzuschätzen. Andere sehen in dem Ergebnis des Tests einen Beleg dafür, dass nicht jede tragische Attacke zwangsläufig auf ein dauerhaft aggressives Tier hindeutet. Besonders kontrovers diskutiert wird erneut die Frage nach sogenannten Rasselisten in Niedersachsen, die bislang nicht existieren.

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Facebook-Kommentar | Quelle: facebook.com/share/p/1AgMChw7f3/

Facebook-Kommentar | Quelle: facebook.com/share/p/1AgMChw7f3/

Hinzu kommt die emotionale Dimension: Für die Angehörigen des Verstorbenen steht nicht nur die juristische Bewertung im Vordergrund, sondern auch der Wunsch, dem Hund eine Zukunft zu ermöglichen. Kritiker hingegen befürchten, dass von dem Tier trotz bestandenen Tests weiterhin ein Risiko ausgehen könnte. Zwischen Tierschutz, öffentlicher Sicherheit und Verantwortung gegenüber den Hinterbliebenen entsteht so ein komplexes Spannungsfeld.

Fest steht: Der Tod des 33-jährigen Halters hat eine Welle an Diskussionen ausgelöst, die weit über Lohne hinausreichen. Der bestandene Wesenstest liefert neue Aspekte, ersetzt aber nicht die sorgfältige Abwägung durch die Behörden.

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Polizei | Quelle: Getty Images

Polizei | Quelle: Getty Images

Solange die Prüfungen andauern, bleibt unklar, ob der American Bully XL dauerhaft vermittelt werden darf oder ob am Ende doch eine andere Entscheidung getroffen wird. Der Fall zeigt eindrücklich, wie schwierig der Umgang mit schweren Hundeangriffen ist – insbesondere dann, wenn Verhaltenstests und tragische Realität scheinbar widersprüchliche Bilder zeichnen.

Wie bereits berichtet:

Ein tragischer Fund im niedersächsischen Lohne hat viele Fragen aufgeworfen und eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Ein 33-jähriger Mann wurde leblos in einem Straßengraben entdeckt, während sein Hund bei ihm ausharrte. Erst die Obduktion brachte Klarheit über die Todesursache.

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Der Mann wurde am 8. Januar im Lohner Stadtteil Brockdorf im Landkreis Vechta tot aufgefunden. Eine Passantin entdeckte ihn gegen Mittag in einem Graben nahe der Straße „An der Querlenburg“ und verständigte umgehend die Rettungskräfte. Als Notarzt und Polizei eintrafen, konnte nur noch der Tod des 33-Jährigen festgestellt werden.

Symbolbild | Quelle: Getty Images

Symbolbild | Quelle: Getty Images

Bei dem leblosen Mann befand sich dessen American Bulldog, der sich auffällig verhielt und den Einsatz erheblich erschwerte. Das Tier wich seinem Halter nicht von der Seite, zeigte starke Stimmungsschwankungen, knurrte und bedrohte die Einsatzkräfte.

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Dadurch war es zunächst nicht möglich, den Mann näher zu untersuchen oder abzutransportieren. Erst nachdem die Polizei eine Mitbewohnerin des Verstorbenen ausfindig gemacht hatte, konnte die Situation entschärft werden. Die Frau gelang es, den Hund anzuleinen und unter Kontrolle zu bringen.

Symbolbild | Quelle: Getty Images

Symbolbild | Quelle: Getty Images

Die Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen. Nach Angaben der Ermittler hätte andernfalls auch der Einsatz einer Schusswaffe in Betracht gezogen werden müssen, um die Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten.

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Der Hund wurde im Anschluss durch die Behörden beschlagnahmt und zunächst in amtliche Verwahrung genommen. Inzwischen befindet sich der American Bulldog in einer Tierschutzeinrichtung. Über sein weiteres Schicksal entscheidet nun das zuständige Veterinäramt des Landkreises Vechta.

Symbolbild | Quelle: Getty Images

Symbolbild | Quelle: Getty Images

Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung. Die Obduktion ergab, dass der Mann an den Folgen einer körperlichen Auseinandersetzung mit seinem eigenen Hund starb.

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Das Verletzungsbild, insbesondere schwere Verletzungen im Gesichtsbereich, spricht eindeutig für einen Angriff des Tieres, der letztlich tödlich verlief. Warum es zu dieser Eskalation kam, ist bislang ungeklärt, Zeugen für den Vorfall gibt es bislang nicht.

Symbolbild | Quelle: Getty Images

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Der Fall hat auch eine erneute Debatte über Hunderassen und den Begriff „Kampfhund“ ausgelöst. Der American Bulldog zählt in Deutschland nicht pauschal zu den sogenannten Listenhunden, wird jedoch häufig mit dem Begriff „Kampfhund“ in Verbindung gebracht.

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Fachlich gilt diese Bezeichnung als unscharf, da sie keine konkrete Rasse beschreibt, sondern vielmehr auf Eigenschaften wie Kraft, Beißstärke und das ursprüngliche Einsatzgebiet verweist, für das eine Rasse gezüchtet wurde. Entscheidend für das Gefährdungspotenzial eines Hundes sind nach Expertenmeinung vor allem Haltung, Ausbildung und individuelle Veranlagung.

Symbolbild | Quelle: Getty Images

Symbolbild | Quelle: Getty Images

Nach Bekanntwerden des Obduktionsergebnisses meldeten sich online auch zahlreiche Nutzer zu Wort. Einige äußerten Zweifel an der Darstellung der Behörden und stellten Fragen zum Zustand des Hundes. So schrieb ein Nutzer:

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Quelle: Facebook.com

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Ein weiterer Kommentar lautete:

Quelle: Facebook.com

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Diese Reaktionen zeigen, wie schwer es vielen fällt, das Geschehen nachzuvollziehen. Die Aussagen der Behörden besagen jedoch, dass das Verletzungsbild eindeutig sei und keine Hinweise auf eine andere Todesursache vorlägen.

Wie es mit dem Hund weitergeht, ist derzeit offen. Der Tierschutzbund weist darauf hin, dass es in solchen Fällen kein „Schema F“ gebe. Jede Entscheidung werde individuell gesehen, unter Berücksichtigung des Tieres, seines Verhaltens und der Gesamtumstände.

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