
Lebloser Mann bewacht von seinem American Bulldog in Graben gefunden
Ein tragischer Fund im niedersächsischen Lohne hat viele Fragen aufgeworfen und eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Ein 33-jähriger Mann wurde leblos in einem Straßengraben entdeckt, während sein Hund bei ihm ausharrte. Erst die Obduktion brachte Klarheit über die Todesursache.
Der Mann wurde am 8. Januar im Lohner Stadtteil Brockdorf im Landkreis Vechta tot aufgefunden. Eine Passantin entdeckte ihn gegen Mittag in einem Graben nahe der Straße „An der Querlenburg“ und verständigte umgehend die Rettungskräfte. Als Notarzt und Polizei eintrafen, konnte nur noch der Tod des 33-Jährigen festgestellt werden.

Symbolbild | Quelle: Getty Images
Bei dem leblosen Mann befand sich dessen American Bulldog, der sich auffällig verhielt und den Einsatz erheblich erschwerte. Das Tier wich seinem Halter nicht von der Seite, zeigte starke Stimmungsschwankungen, knurrte und bedrohte die Einsatzkräfte.
Dadurch war es zunächst nicht möglich, den Mann näher zu untersuchen oder abzutransportieren. Erst nachdem die Polizei eine Mitbewohnerin des Verstorbenen ausfindig gemacht hatte, konnte die Situation entschärft werden. Die Frau gelang es, den Hund anzuleinen und unter Kontrolle zu bringen.

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Die Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen. Nach Angaben der Ermittler hätte andernfalls auch der Einsatz einer Schusswaffe in Betracht gezogen werden müssen, um die Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten.
Der Hund wurde im Anschluss durch die Behörden beschlagnahmt und zunächst in amtliche Verwahrung genommen. Inzwischen befindet sich der American Bulldog in einer Tierschutzeinrichtung. Über sein weiteres Schicksal entscheidet nun das zuständige Veterinäramt des Landkreises Vechta.

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Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung. Die Obduktion ergab, dass der Mann an den Folgen einer körperlichen Auseinandersetzung mit seinem eigenen Hund starb.
Das Verletzungsbild, insbesondere schwere Verletzungen im Gesichtsbereich, spricht eindeutig für einen Angriff des Tieres, der letztlich tödlich verlief. Warum es zu dieser Eskalation kam, ist bislang ungeklärt, Zeugen für den Vorfall gibt es bislang nicht.

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Der Fall hat auch eine erneute Debatte über Hunderassen und den Begriff „Kampfhund“ ausgelöst. Der American Bulldog zählt in Deutschland nicht pauschal zu den sogenannten Listenhunden, wird jedoch häufig mit dem Begriff „Kampfhund“ in Verbindung gebracht.
Fachlich gilt diese Bezeichnung als unscharf, da sie keine konkrete Rasse beschreibt, sondern vielmehr auf Eigenschaften wie Kraft, Beißstärke und das ursprüngliche Einsatzgebiet verweist, für das eine Rasse gezüchtet wurde. Entscheidend für das Gefährdungspotenzial eines Hundes sind nach Expertenmeinung vor allem Haltung, Ausbildung und individuelle Veranlagung.

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Nach Bekanntwerden des Obduktionsergebnisses meldeten sich online auch zahlreiche Nutzer zu Wort. Einige äußerten Zweifel an der Darstellung der Behörden und stellten Fragen zum Zustand des Hundes. So schrieb ein Nutzer:

Quelle: Facebook.com
Ein weiterer Kommentar lautete:

Quelle: Facebook.com
Diese Reaktionen zeigen, wie schwer es vielen fällt, das Geschehen nachzuvollziehen. Die Aussagen der Behörden besagen jedoch, dass das Verletzungsbild eindeutig sei und keine Hinweise auf eine andere Todesursache vorlägen.
Wie es mit dem Hund weitergeht, ist derzeit offen. Der Tierschutzbund weist darauf hin, dass es in solchen Fällen kein „Schema F“ gebe. Jede Entscheidung werde individuell gesehen, unter Berücksichtigung des Tieres, seines Verhaltens und der Gesamtumstände.
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