
Gina H. bricht während Befragung am 27. Tag im Mordprozess um Fabian in Tränen aus – Was brachte sie zum Weinen?
10. September 2026

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow ist der letzte Verhandlungstag zu Ende gegangen. Die Angeklagte Gina H. nutzte die Gelegenheit, um noch einmal zu ihrer Verteidigung Stellung zu nehmen. Sie sprach über ihre Beziehung zu Fabians Vater, ihre Rolle im Leben des Jungen und die öffentliche Kritik an ihrer Person.
Seit Monaten muss sich Gina H. vor dem Landgericht Rostock wegen des gewaltsamen Todes des achtjährigen Fabian verantworten. Die 30-Jährige bestreitet, den Jungen getötet zu haben. Auch am letzten Verhandlungstag hielt sie an dieser Darstellung fest. Sie habe keinen Grund gehabt, Fabian etwas anzutun, erklärte sie vor Gericht.
Dabei ging sie auch auf das Verhältnis zu Fabians Mutter ein. Zwischen ihnen habe es nach ihrer Darstellung keinen Streit gegeben, der einen solchen Schritt hätte erklären können. „Ich könnte ihm nie etwas antun und selbst mit seiner Mutter hatte ich kein schlechtes Verhältnis. Es gab keinen Grund für mich, mich an Fabian zu vergehen“, sagte Gina H. Die Angeklagte stellte sich damit erneut gegen die Darstellung der Staatsanwaltschaft. Diese wirft ihr vor, Fabian im Oktober 2025 getötet zu haben. Gina H. bestreitet diese Vorwürfe. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts gilt die Unschuldsvermutung.
Ein wichtiger Teil ihrer letzten Erklärung drehte sich um die Beziehung zu dem Jungen. Gina H. war die ehemalige Partnerin von Fabians Vater und hatte dadurch auch Kontakt zu dessen Sohn. Im Gerichtssaal beschrieb sie sich als eine Person, die sich um Fabian gekümmert und ihn wie ein eigenes Kind behandelt habe.
Sie sei selbst Mutter und könne deshalb nachvollziehen, was Fabians Mutter durchmache. Zugleich verwies sie auf ihren eigenen Sohn und erklärte, wie schrecklich es für sie wäre, wenn ihm etwas Vergleichbares passieren würde.

Gina H. verdeckt vor Gericht ihr Gesicht | Quelle: Getty Images
„Ich liebte ihn wie mein zweites Kind“, sagte Gina H. Sie habe mit Fabian Dinge unternommen, die zum Alltag mit einem Kind gehörten. Wenn er geweint habe, habe sie sich seine Sorgen angehört und ihn in den Arm genommen. Auch habe sie ihn getröstet. Sie habe damals nie ein schlechtes Wort über ihn verloren.
Die Angeklagte wies außerdem die Behauptung zurück, Fabian sei für sie ein Störfaktor gewesen. „Warum zur Hölle soll ich ihn jetzt wieder aus meinem Leben streichen? Völliger Blödsinn! Ich versteh' es einfach nicht. Und Eifersucht bei Fabian: definitiv nicht!“, erklärte sie.
Sie betonte, Fabian habe in ihrem Leben durchaus einen Platz gehabt. Ihre Sehnsucht nach Harmonie, Geborgenheit und Sicherheit mache sie noch lange nicht zu einer Mörderin. Sie sei zwar nicht perfekt, aber eben auch keine Täterin.
Besonders angespannt wurde die Situation, als Gina H. über Fabians Verhalten in der Vergangenheit sprach. Sie erklärte, dass der Junge zu der Zeit, in der sie mit ihm Kontakt gehabt habe, immer wieder aggressiv geworden sei. Deshalb seien auch frühere Äußerungen von ihr über Fabian zu verstehen.
„Mag sein, dass er sich verändert hat zum Positiven“, sagte sie im Gerichtssaal. Anschließend führte sie Beispiele an: „Er hat im Kindergarten Scheiben eingeschlagen, er hat Kinder geschubst.“

Christine Habetha (links), Rechtsanwältin und Dorina L., die Mutter von Fabian am 29. Oktober 2026 | Quelle: Getty Images
Fabians Mutter Dorina schüttelte daraufhin ungläubig den Kopf. Die Reaktion blieb im Gerichtssaal nicht unbemerkt. Gina H. erklärte anschließend, dass Fabian zwar nicht ihr eigenes Kind gewesen sei, sie ihn aber dennoch entsprechend behandelt habe.
Gina H. stellte zudem klar, dass ihre früheren Aussagen über Fabian aus ihrer damaligen Wahrnehmung heraus entstanden seien. Sie habe damit nicht sagen wollen, dass der Junge grundsätzlich schwierig gewesen sei oder sie ihn nicht gemocht habe. Vielmehr habe es nach ihrer Darstellung auch schwierige Situationen gegeben, ohne dass dies etwas an ihrer Zuneigung zu ihm geändert habe.
Auch ihre Beziehung zu Fabians Vater Matthias R. nahm in ihrer Erklärung Raum ein. Gina H. sprach über die Schwierigkeiten innerhalb der Partnerschaft und darüber, wie sie sich selbst in dieser Beziehung wahrgenommen habe.
„Auch wenn ich still im Gerichtssaal sitze, geht gar nichts spurlos an mir vorbei“, sagte sie. Ihre zurückhaltende Art bedeute nicht, dass sie die Situation nicht belaste. Sie erklärte außerdem, dass Liebe manchmal den Blick auf die Realität verstellen könne.
„Liebe macht bekanntlich blind“, sagte Gina H. Das treffe auch auf ihre Beziehung zu Fabians Vater zu. Er habe sie nach ihrer Darstellung häufig betrogen und belogen. Trotzdem sei sie selbst in der Öffentlichkeit als diejenige dargestellt worden, die sich falsch verhalten habe. „Doch ich wurde als Schlampe dargestellt, obwohl ich ihm immer treu war“, erklärte sie.
Mit diesen Aussagen lenkte Gina H. den Blick auch auf die private Beziehung, die sie mit Fabians Vater geführt hatte. Sie machte deutlich, dass sie sich durch die öffentliche Darstellung ihrer Partnerschaft verletzt fühle. Zugleich betonte sie, dass die Schwierigkeiten zwischen den Erwachsenen nicht bedeuteten, dass die Kinder darunter gelitten hätten.
Neben ihrer Beziehung zu Fabian und dessen Vater sprach Gina H. auch darüber, wie sie die vergangenen Monate erlebt habe. Sie beklagte, dass sie in der Öffentlichkeit längst verurteilt worden sei, bevor das Gericht eine Entscheidung getroffen habe.
Sie habe keine echte Chance bekommen, weil es aus ihrer Sicht von Beginn an Vorverurteilungen gegeben habe. Auch im Gerichtssaal habe sie keine Neutralität gespürt. Ihre Würde sei ihr genommen worden, sagte die Angeklagte. Sie sei verspottet und verhöhnt worden und sprach von einer „Hetzjagd“. Zudem erklärte sie, wiederholt Morddrohungen erhalten zu haben. Die öffentliche Aufmerksamkeit und die Reaktionen auf den Fall hätten sie und ihre Familie stark belastet.

Die Angeklagte (von links nach rechts) verdeckt im Landgerichtssaal am 30. Oktober 2026 ihr Gesicht, neben ihr sind ihre Anwälte Andreas Ohm und Thomas Löcker. | Quelle: Getty Images
Gina H. versuchte damit auch zu erklären, warum sie während des Prozesses häufig zurückhaltend gewirkt habe. Sie habe sich bewusst nicht immer emotional gezeigt. Wenn sie im Gerichtssaal geweint oder Gefühle zugelassen hätte, wäre ihr dies nach ihrer Einschätzung ebenfalls negativ ausgelegt worden. Man hätte ihr dann möglicherweise Manipulation vorgeworfen.
„Ich bin eine Frau mit Liebe und Gefühlen, auch wenn alle das nicht so sehen wollen“, sagte sie. Sie weine lieber allein. Ihre zurückgenommene Art sei Ausdruck ihrer Ängste. Auch die Tatsache, dass sie nicht immer sichtbar emotional reagiere, dürfe nach ihrer Darstellung nicht als Beleg gegen sie gewertet werden. Egal, wie sie sich verhalte, habe sie das Gefühl, dass andere ihr Verhalten ohnehin negativ auslegten.
Die persönlichen Worte der Angeklagten standen am Ende eines umfangreichen Prozesses. Wenige Tage vor der erwarteten Urteilsverkündung hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Schlussplädoyers gehalten. Beide Seiten forderten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung trat am Freitag, dem 30. Oktober 2026, mit einer gegenteiligen Forderung auf. Sie verlangte einen Freispruch für Gina H. Anschließend erhielt die Angeklagte selbst die Gelegenheit, sich ein letztes Mal zu äußern.
Der Prozess vor dem Landgericht Rostock hatte sich über zahlreiche Verhandlungstage erstreckt. Seit dem 28. April 2026 wurde die Angeklagte wegen des Todes des achtjährigen Fabian verhandelt. Dabei wurden zahlreiche Zeugen gehört und unterschiedliche Beweismittel ausgewertet.
Mit den Schlussplädoyers war der Prozess in seine entscheidende Phase eingetreten. Während Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe forderten, hielten die Verteidiger an der Unschuld ihrer Mandantin fest. Mit dem Ende der Schlussvorträge und der letzten Erklärung von Gina H. war die Verhandlung am 30. Oktober abgeschlossen. Eine Entscheidung über Schuld oder Unschuld stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Das Gericht kündigte an, das Urteil am 10. November zu verkünden.
Zum Ende ihrer Erklärung kam Gina H. noch einmal direkt auf Fabian zurück. Sie betonte, dass sie ihm niemals etwas hätte antun können und auch mit seiner Mutter kein schlechtes Verhältnis gehabt habe. Einen Grund für die Tat habe es aus ihrer Sicht nicht gegeben.

Nahaufnahme von Gina H.s Fußfessel vor Gericht am 30. Oktober 2026 | Quelle: Getty Images
Sie erklärte, dass sie sich nicht mit einer Verurteilung abfinden werde, wenn sie unschuldig sei. Ihre Worte richteten sich dabei nicht nur gegen die Vorwürfe, sondern auch auf die Zeit nach dem Prozess. Sie werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Freiheit zurückzuerlangen: „Ich werde kämpfen für meine Unschuld und lasse mich nicht unschuldig für mein ganzes Leben lang wegsperren und wenn ich bis vors höchste Gericht gehen muss. Ich werde so lange kämpfen, bis ich auf freiem Fuß bin!“
Damit beendete Gina H. ihre Erklärung vor dem Landgericht Rostock. Der Prozess war damit abgeschlossen. Nun liegt es am Gericht, die Beweise und die unterschiedlichen Positionen von Anklage und Verteidigung zu bewerten. Am 10. November soll das Urteil fallen.
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