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Polizei | Quelle: Getty Images
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Gina H. sagt erstmals aus – und verstrickt sich im Fabian-Prozess in Widersprüche

Edita Mesic
14. Sept. 2026
13:38

Am 27. Verhandlungstag stellt sich die Angeklagte im Mordfall Fabian erstmals den Fragen des Gerichts. Sie will Zweifel ausräumen – doch die akribischen Nachfragen des Vorsitzenden fördern einen Widerspruch nach dem anderen zutage. Und ein Detail lässt den Richter am Ende einfach nicht los.

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Es sollte der Tag werden, an dem Gina H. die Zweifel ausräumt. Mehr als vier Monate nach dem Start des Prozesses stellte sich die 30-Jährige am Landgericht Rostock erstmals den Fragen des Gerichts. Bis dahin hatte sie lediglich eine 95-seitige Erklärung verlesen, die ihre Verteidiger für sie aufgeschrieben hatten. Nun, am 27. Verhandlungstag, wollte sie in eigenen Worten sprechen – und den Richtern ihre Unschuld beweisen.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird zur Fortsetzung der Verhandlung in den Landgerichtssaal geführt | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird zur Fortsetzung der Verhandlung in den Landgerichtssaal geführt | Quelle: Getty Images

Die Staatsanwaltschaft sieht in Gina H. die Mörderin des achtjährigen Fabian aus Güstrow. Sie soll den Jungen im Oktober 2025 mit mehreren Messerstichen getötet und anschließend angezündet haben – um Fabians Vater, ihren früheren Partner, ganz für sich allein zu haben. Dieser hatte sich zwei Monate vor der Tat von ihr getrennt; inzwischen sind beide wieder ein Paar. Gina H. weist jede Beteiligung an dem Verbrechen zurück. Für sie gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.#

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26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Christine Habetha, eine Rechtsanwältin, die die Mutter des ermordeten 8-Jährigen als Mitklägerin vertritt, wartet im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Christine Habetha, eine Rechtsanwältin, die die Mutter des ermordeten 8-Jährigen als Mitklägerin vertritt, wartet im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

Der Fall hatte im Herbst 2025 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Fabian verschwand am 10. Oktober, Tage später wurde seine Leiche an einem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt – rund 13 Kilometer von Gina H.s Wohnort Reimershagen entfernt. Ausgerechnet die Angeklagte will den toten Jungen dort gefunden haben, was schon früh Misstrauen unter Nachbarn weckte. Hinzu kam ein auffälliges Fahrzeug: Mehrere Zeugen hatten einen markanten Ford in der Nähe des späteren Fundorts gesehen. Wochen nach dem Leichenfund rückte die Ex-Freundin von Fabians Vater in den Fokus der Ermittler – seither sitzt sie in Untersuchungshaft.

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26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird zur Fortsetzung der Verhandlung in den Gerichtssaal geführt | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird zur Fortsetzung der Verhandlung in den Gerichtssaal geführt | Quelle: Getty Images

Ein Auftakt mit erstaunlicher Souveränität

Zu Beginn wirkte die Angeklagte wie ausgewechselt. Wo sie bei ihrer ersten Einlassung noch sichtbar nervös gewesen war, hielt sie nun Blickkontakt mit dem Vorsitzenden Richter Holger Schütt und wirkte fast befreit, endlich frei reden zu dürfen. An einer Stelle, als sie dem Richter am Kartenbild zeigen sollte, wo sie am Tattag in Güstrow geparkt haben wollte, und dieser sich verklickte, korrigierte sie ihn sogar: Es gehe nach rechts, nicht nach links. Im Saal lachten viele – Zuschauer, Journalisten, die Angeklagte selbst.

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Von dieser Leichtigkeit blieb im Lauf des Tages wenig übrig. Denn mit ihrer sorgfältig vorbereiteten Erklärung hatten die Verteidiger dem Gericht viel Material geliefert, das Schütt nun Punkt für Punkt durchging. Je länger die Befragung dauerte, desto rauer wurde der Ton – und desto häufiger musste Gina H. erklären, warum sich ihre Angaben von früheren Aussagen, von Chat- und Sprachnachrichten oder von den ausgewerteten Handydaten unterschieden.

Für die Angeklagte stand dabei viel auf dem Spiel. Eine solche Befragung ist eine Gratwanderung: Sie bietet die Chance, Zweifel auszuräumen – birgt aber das Risiko, sich in Details zu verheddern. Ihre Anwälte, die den Ablauf des Tages eng steuerten und über Pausen entschieden, hatten im Vorfeld Sorge, ob die psychisch belastete Frau den stundenlangen Fragen standhalten würde. Genau an diesen Details sollte sich der Verhandlungstag schließlich entscheiden.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Thomas Löcker (von links nach rechts), Rechtsanwalt, der Angeklagte und Andreas Ohm, Rechtsanwalt, stehen im Gerichtssaal des Landgerichts | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Thomas Löcker (von links nach rechts), Rechtsanwalt, der Angeklagte und Andreas Ohm, Rechtsanwalt, stehen im Gerichtssaal des Landgerichts | Quelle: Getty Images

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Die Suche, die den Richter stutzig macht

Besonders eine Internetsuche beschäftigte das Gericht. Am 11. Oktober 2025 – einen Tag nach Fabians Verschwinden – gab Gina H. bei Google eine bemerkenswerte Frage ein: „Fressen Wildschweine tote Menschen?"

Vor Gericht hatte die Angeklagte dafür eine Erklärung parat. Am Vortag habe sie mit ihrem Bekannten Christian D. gesprochen; dieser habe behauptet, Wildtiere könnten Leichen anfressen. Das habe sie nicht geglaubt und deshalb nachgeschlagen. „Weil ich ihm das nicht glauben konnte", sagte sie.

Doch dem Richter genügte diese Begründung nicht. Warum, wollte Schütt wissen, habe sie ausgerechnet nach Wildschweinen gesucht? Der Hintergrund seiner Skepsis: Den späteren Fundort von Fabians Leiche – einen Tümpel bei Klein Upahl – bezeichnete Gina H. immer wieder als „Schweinesuhle". Auf die wiederholten Nachfragen, was sie an dem Thema so interessiert habe, blieb die Angeklagte auffällig vage. „Ich hab mir dabei nichts gedacht", erklärte sie schließlich. Schütt reagierte mit einem skeptischen Blick.

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Es ist einer jener Momente, in denen sich der Ton der Verhandlung verändert. Aus der souverän auftretenden Frau vom Vormittag wird eine Angeklagte, die sich für immer kleinere Details rechtfertigen muss – und deren Antworten den Vorsitzenden sichtlich nicht überzeugen.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal des Landgerichts geführt, damit die Verhandlung fortgesetzt werden kann | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal des Landgerichts geführt, damit die Verhandlung fortgesetzt werden kann | Quelle: Getty Images

Woher wusste Gina H. von Fabians Bauchschmerzen?

Ein zweiter Punkt drehte sich um ein Detail, das die Angeklagte eigentlich gar nicht hätte kennen dürfen. In einer Sprachnachricht vom Tattag, dem 10. Oktober 2025, erwähnte Gina H., Fabian habe wegen Bauchschmerzen den ganzen Tag zu Hause verbracht. Die Frage des Gerichts: Woher hatte sie diese Information?

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Von Fabians Vater, erklärte Gina H. Er habe ihr das telefonisch mitgeteilt. Genau daran aber hat das Gericht erhebliche Zweifel. In den ausgewerteten Verbindungsdaten findet sich vor der fraglichen Sprachnachricht kein entsprechendes Telefonat zwischen den beiden. Als Schütt sie damit konfrontierte, verwies Gina H. auf ein Gespräch über WhatsApp. Doch auch solche Anrufe, hielt der Richter dagegen, ließen sich nachvollziehen. Zudem habe Fabians Vater ihr nachweislich lediglich geschrieben, der Junge sei krank zu Hause – von Bauchschmerzen sei darin keine Rede.

24. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Vor dem Landgericht hat sich eine lange Schlange von Besuchern gebildet, als der Mordprozess im Fall Fabian wieder aufgenommen wird | Quelle: Getty Images

24. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Vor dem Landgericht hat sich eine lange Schlange von Besuchern gebildet, als der Mordprozess im Fall Fabian wieder aufgenommen wird | Quelle: Getty Images

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Die Angeklagte blieb dennoch bei ihrer Version. „Natürlich, Matthias hat mir das erzählt!", beteuerte sie. Eine überzeugende Auflösung des Widerspruchs blieb sie dem Gericht schuldig.

Für das Gericht sind es gerade solche scheinbaren Kleinigkeiten, die zählen. Wer wann was wusste, wer sich wo aufhielt, welche Nachricht zu welchem Zeitpunkt verschickt wurde – aus diesen Puzzleteilen setzt sich am Ende das Bild zusammen, das über Schuld oder Unschuld mitentscheidet. Umso genauer prüft Schütt jede Unstimmigkeit zwischen dem, was Gina H. heute schildert, und dem, was die Beweismittel hergeben.

24. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Oliver Schley (von links nach rechts), Staatsanwalt, und Harald Nowack, leitender Staatsanwalt, warten im Landgerichtssaal auf die Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian | Quelle: Getty Images

24. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Oliver Schley (von links nach rechts), Staatsanwalt, und Harald Nowack, leitender Staatsanwalt, warten im Landgerichtssaal auf die Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian | Quelle: Getty Images

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Der Tattag – und die Risse in der Erzählung

Im Zentrum der Befragung stand der Ablauf des 10. Oktober, jenes Freitags, an dem Fabian verschwand. Gina H.s Schilderung geht in etwa so: Sie habe in Güstrow Bankgeschäfte für ihre Großeltern erledigen wollen. Am Ort angekommen, sei ihr aufgefallen, dass sie ihr Portemonnaie und die Bankkarte vergessen hatte. Danach sei sie im Wald spazieren gegangen, habe Christian D. ein Foto geschickt und – beleidigt, weil er nicht sofort reagierte – ihr Handy für mehr als eine Stunde ausgeschaltet. Anschließend habe sie sich mit Christian D. getroffen.

Schon dieser Teil geriet ins Wanken. Bis Christian D. auf das Foto reagierte, vergingen nach den Handydaten rund 90 Sekunden – doch da hatte Gina H. ihr Gerät bereits ausgeschaltet, das sie zuvor überhaupt erst eingeschaltet hatte. Warum sie das Handy ausgemacht habe, fragte der Richter mehrfach nach. Da platzte es aus der Angeklagten heraus. Laut und aufgebracht bestritt sie jede Verbindung zu der Tat: „Ich habe damit verdammt nochmal nichts zu tun!" Sie habe keinen Grund gehabt, dem Kind etwas anzutun.

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Zu diesem Zeitpunkt war die Stimmung endgültig gekippt. Der freundliche Schlagabtausch des Vormittags war einer angespannten Konfrontation gewichen. Und der wohl heikelste Widerspruch stand da noch bevor.

Das Detail, das dem Richter keine Ruhe lässt

Denn eine Sache passte von Anfang an nicht zusammen: das angeblich vergessene Portemonnaie. Gina H. hatte darauf bestanden, dass sie ihre Geldbörse und die Bankkarte zu Hause vergessen habe und deshalb in Güstrow keine Bankgeschäfte erledigen konnte.

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Doch am Nachmittag desselben Tages zeichnete eine Überwachungskamera in einem Supermarkt auf, wie Gina H. an der Kasse ihren Einkauf bezahlte – mit eben jenem Portemonnaie, das sie angeblich gar nicht dabeihatte. Diese Aufnahmen hielt ihr der Richter im Saal entgegen.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Andreas Ohm (von links nach rechts), Rechtsanwalt, der Angeklagte und Thomas Löcker, Rechtsanwalt, warten im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Andreas Ohm (von links nach rechts), Rechtsanwalt, der Angeklagte und Thomas Löcker, Rechtsanwalt, warten im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

Immer wieder fragte Schütt nach: Sei Gina H. nach dem Treffen mit Christian D. noch einmal zu Hause im Dorf Reimershagen gewesen? Nein, beteuerte die Angeklagte, gleich mehrfach. Erst als der Richter den Widerspruch unmissverständlich offenlegte, änderte sie ihre Darstellung. Plötzlich sei sie doch vorher noch einmal zu Hause gewesen, um das Portemonnaie zu holen – „sonst hätte ich ja nicht einkaufen können".

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Eine Kehrtwende mitten in der Vernehmung, ausgelöst durch ein paar Sekunden Supermarktvideo. Für den Vorsitzenden blieb dieser Punkt der unauflösbarste des Tages. „Das mit der Bankkarte und dem Portemonnaie lässt mir keine Ruhe", sagte Schütt.

Wie es weitergeht

Nach vielen Stunden – nach BILD-Angaben mehr als sieben – zog der Richter am späten Nachmittag einen Schlussstrich. Ganz abgeschlossen ist die Befragung damit nicht: Er habe „nicht mehr viele Fragen", kündigte Schütt an, wolle die Vernehmung der Angeklagten aber am 15. September fortsetzen. Nach dem Eindruck dieses Verhandlungstags dürfte Gina H. auch dann wieder zahlreiche kritische Nachfragen beantworten müssen.

Zurück bleibt das Bild einer Angeklagten, die mit großer Sicherheit in den Tag gestartet war und sich im Lauf der Stunden immer tiefer in Erklärungsnöte verstrickte. Ob aus den vielen kleinen Widersprüchen am Ende ein tragfähiges Urteil wird, muss das Gericht in den kommenden Verhandlungstagen klären. Bis dahin gilt für Gina H. weiterhin die Unschuldsvermutung.

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