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Gina H. | Quelle: Getty Images
Gina H. | Quelle: Getty Images

Mordprozess um Fabian: Abgehörte Gespräche von Gina H. sorgen für Fragen

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Von Jasmine Eisenbeil
05. Okt. 2026
14:44

Im Mordprozess um den getöteten Fabian (8) standen am Montag zahlreiche Telefonate und Sprachnachrichten der angeklagten Gina H. (30) im Mittelpunkt. Über Stunden hörte das Gericht Aufnahmen aus den Tagen und Wochen nach dem Leichenfund bei Klein Upahl.

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Für die Beweisaufnahme sind die Gespräche vor allem deshalb wichtig, weil Gina H. darin mit Nachbarn, Freunden und Bekannten über den Fund des Jungen, die Ermittlungen und ihre eigene Rolle spricht. Das Gericht beschäftigt sich dabei mit der Frage, wer wann welche Informationen kannte und welche Version der Ereignisse Gina H. gegenüber den verschiedenen Personen schilderte.

Immer wieder geht es um den Fundort, die Personen, die dort gewesen sein sollen, und um Fabians Vater Matthias R. Das Gericht vergleicht die Aussagen aus den Telefonaten mit den späteren Angaben der Angeklagten gegenüber Polizei und Gericht.

Wer fand Fabian?

Eine zentrale Frage in den Aufnahmen ist, wer Fabian tatsächlich gefunden hatte. In einem Telefonat zwischen Gina H. und Fabians Vater Matthias R. sprechen beide direkt über den Leichenfund bei Klein Upahl. Matthias R. fragt, ob Gina H. und Heike den Jungen gefunden hätten. Gina H. antwortet: „Olaf auch“. Damit nennt sie neben sich selbst und Heike M. auch ihren Nachbarn Olaf K.

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Anschließend schildert Gina H. erneut ihre Version der Ereignisse. Demnach seien Hunde ausgerissen und hätten sie zu dem Tümpel geführt. Sie habe zu diesem Zeitpunkt nicht wissen können, was sie dort erwarten würde. Auch die Frage, warum sie Matthias R. überhaupt von dem Fund erzählt habe, wird angesprochen. Gina H. erklärt, sie habe ihn nicht jahrelang im Ungewissen lassen wollen. An anderer Stelle sagt sie dazu: „Ja, weil ich einfach zu ehrlich bin.“ Für das Gericht ist die Frage nach dem ersten Auffinden der Leiche besonders relevant, weil Gina H. später wiederholt betont, nicht sie habe Fabian als Erste gefunden.

Gina H. versteckt am 5. Oktober 2026 vor Gericht ihr Gesicht | Quelle: Getty Images

Gina H. versteckt am 5. Oktober 2026 vor Gericht ihr Gesicht | Quelle: Getty Images

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Was wusste Fabians Vater?

Noch ausführlicher wird die Frage nach Matthias R.s Wissen in Gesprächen zwischen Gina H. und Olaf K. diskutiert. Gina H. erklärt ihrem Nachbarn, Matthias R. wisse inzwischen, dass Olaf K. beim Auffinden der Leiche dabei gewesen sei. Gleichzeitig sagt sie, sie werde Matthias R. „bestimmt nicht alles auf die Nase binden“, weil die Polizei bestimmte Informationen nicht herausgeben werde.

Besonders auffällig ist eine weitere Aussage. Gina H. behauptet gegenüber Olaf K., die Polizei habe Matthias R. erzählt, dass Olaf beim Auffinden der Leiche dabei gewesen sei. Kurz zuvor hatte sie Matthias R. diese Information jedoch nach dem Inhalt der Aufnahmen selbst mitgeteilt.

Als Olaf K. sie am nächsten Tag daran erinnert, dass sie Matthias erzählt habe, dass sie zu dritt gewesen seien, widerspricht Gina H. zunächst. Sie erklärt: „Er wusste das doch!“ Olaf K. entgegnet darauf: „Aber das stimmt doch gar nicht.“ Die beiden diskutieren anschließend weiter darüber, welche Informationen Matthias R. tatsächlich kannte. Gina H. betont mehrfach, sie habe ihm die Wahrheit erzählt.

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„Die Wahrheit“ sorgt für weitere Widersprüche

Nur wenige Minuten später kommt das Thema erneut zur Sprache. Olaf K. fragt Gina H., was sie Matthias R. am Vortag erzählt habe. „Die Wahrheit! Weil die Bullen ihm das längst schon erzählt haben!“, antwortet sie.

Als Olaf K. nachfragt, ob sie Matthias R. erzählt habe, dass sie beide Fabian gefunden hätten, bejaht Gina H. dies zunächst. Er erinnert sie jedoch daran, dass er davon ausgegangen sei, sie habe von einem Fund durch drei Personen erzählt. Gina H. bleibt bei ihrer Darstellung und erklärt erneut: „Ich hab ihm gestern die Wahrheit gesagt.“

Als Olaf K. sie darauf hinweist, dass sie zuvor von einem gemeinsamen Spaziergang gesprochen habe, reagiert sie mit den Worten: „Mensch, die Bullen haben gequatscht!“ Anschließend erklärt sie, die Polizei habe Matthias R. erzählt, dass Christian, Olaf und sie Fabian gefunden hätten. Olaf K. reagiert überrascht und sagt, das habe sie ihm nie erzählt. Für das Gericht sind solche Aussagen von Bedeutung, weil die Aufnahmen unterschiedliche Versionen darüber zeigen, was Gina H. Matthias R. wann erzählt haben will.

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Gespräch über die Ermittlungen und ein mögliches Alibi

In den Telefonaten spricht Gina H. außerdem über ihren Bekannten Christian D. Gegenüber Olaf K. erklärt sie, am schlimmsten finde sie die Situation für Christian. Sie beteuert, ihn nicht in die Sache hineingezogen zu haben. „Ich wollte ihn von Anfang an raushalten“, sagt sie.

In demselben Zusammenhang wird auch darüber gesprochen, was passiert wäre, wenn Olaf K. statt Gina H. die Polizei verständigt hätte. Gina H. zeigt sich zunehmend frustriert von den Ermittlungen und erklärt schließlich, sie könne notfalls abtauchen. Verteidiger Andreas Ohm bewertet diese Äußerungen später anders als die Ermittler. Sie seien lange vor der Verhaftung seiner Mandantin gefallen und nie umgesetzt worden.

Die Angeklagte und ihre Verteidiger am 5. Oktober 2026 | Quelle: Getty Images

Die Angeklagte und ihre Verteidiger am 5. Oktober 2026 | Quelle: Getty Images

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Ein besonders langes Gespräch vom 20. Oktober beschäftigt sich zunächst mit der Durchsuchung eines Misthaufens in Reimershagen. Gina H. ärgert sich darüber, dass inzwischen ganz Deutschland wisse, wo sie wohne.

Mit ihrem Freund spricht sie außerdem darüber, wonach die Ermittler auf dem Hof suchen könnten. Dabei kommt auch der Tod Fabians zur Sprache.

„Ich weiß ja nicht, mit was Fabian umgebracht wurde, aber angeblich auch mit 8 Messerstichen“, sagt Gina H.

Kurz darauf fragt ihr Gesprächspartner nach ihrem Alibi für den Tag, an dem Fabian verschwunden ist: „Hast du denn irgendwie ein Alibi? Was hast du denn am Freitag gemacht, als Fabian verschwunden ist?“

Gina H. antwortet zunächst, sie wisse nicht, zu welcher Uhrzeit Fabian verschwunden sei. Danach berichtet sie, am Vormittag die Pferde versorgt zu haben.

Laut den vorliegenden Aufnahmen erwähnt sie in diesem Gespräch allerdings nicht eine Fahrt nach Güstrow, bei der sie nach ihrer späteren Darstellung Bankgeschäfte für ihre Großmutter erledigen wollte. Auch dieser Unterschied wird im Zusammenhang mit den verschiedenen Aussagen der Angeklagten relevant.

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Gina H. wird selbst mit dem Tatverdacht konfrontiert

Auch in späteren Sprachnachrichten geht es um den Verdacht gegen Gina H. Am 28. Oktober fragt sie ihren Bekannten Stefan S. direkt: „Denkst du eigentlich wirklich, dass ich das war?“ Stefan S. antwortet, er glaube nicht, dass sie Fabian getötet habe. Gleichzeitig schließt er eine Beteiligung anderer Personen nicht aus: „Auf jeden Fall, wenn du’s warst, warst du’s nicht alleine.“

Außerdem spricht er einen Punkt an, der im Prozess immer wieder eine Rolle spielt: Es sei auffällig, dass Gina H. ausgerechnet dort spazieren gewesen sei, wo Fabian gefunden wurde. Stefan S. sagt zunächst, er traue ihr die Tat nicht zu. Kurz darauf schickt er jedoch noch eine weitere Nachricht: „Oder täusche ich mich gerade?“

Gina H. weist eine direkte Beteiligung zurück. Sie erklärt, sie könne nicht einmal ein Huhn schlachten und fragt deshalb, warum sie ein Kind umbringen sollte. Fabian sei für sie „immer wie ein Sohn“ gewesen. Auch die Frage, wer den Jungen zuerst gefunden habe, weist sie erneut zurück. „Zumal ich ihn ja gar nicht gefunden hab“, sagt sie.

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„Die ganze wahre Geschichte“

In einer weiteren Sprachnachricht spricht Gina H. erneut über Matthias R. „Adi steht hinter mir, dem hab ich die ganze wahre Geschichte erzählt zum Thema Finden“, sagt sie. Diese Aussage fällt im Gerichtssaal besonders auf. Nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme hatte Matthias R. zu diesem Zeitpunkt offenbar noch nicht alle Informationen über die Umstände des Leichenfunds und die beteiligten Personen.

Auch ihre Freundin Heike M. wird in den Nachrichten erwähnt. Gina H. erklärt, Heike habe der Polizei „die beiden Namen“ genannt. Nach dem bisherigen Prozessstand hatte Heike M. gegenüber den Ermittlern jedoch nur Christian D. erwähnt. Das ist für das Gericht auch deshalb relevant, weil Gina H. bereits am 14. Oktober mit den Angaben ihrer Freundin konfrontiert worden war. Trotzdem spricht sie später davon, Heike habe der Polizei zwei Namen genannt.

Gina H. erscheint am 5. Oktober 2026 vor Gericht | Quelle: Getty Images

Gina H. erscheint am 5. Oktober 2026 vor Gericht | Quelle: Getty Images

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Am 29. Oktober wiederholt Gina H. gegenüber einem Fotografen aus Güstrow, sie habe Matthias R. inzwischen „die ganze Wahrheit“ erzählt. Damit zieht sich diese Behauptung durch mehrere der an diesem Tag abgespielten Nachrichten.

Friseurin äußert Verständnis für den Verdacht

Eine weitere Sprachnachricht stammt von Gina H.s Friseurin. Auch sie spricht den Verdacht gegen die Angeklagte an. „Naja, dass die Leute dich verdächtigen, das kann ich nachvollziehen“, sagt sie. Als Grund nennt sie unter anderem den Fundort. Es sei auffällig, dass Gina H. ausgerechnet dort spazieren gegangen sei, wo Fabian lag.

Gina H. erklärt daraufhin, dass es eigentlich gar kein Zufall gewesen sei, dass sie dort war. Sie sei häufig dort gewesen und habe die Gegend bereits früher besucht. Gleichzeitig betont sie erneut, Fabian nicht gefunden zu haben.

Auch diese Aussage verfolgt das Gericht aufmerksam. Hintergrund sind unterschiedliche Angaben Gina H.s zu ihren Ortskenntnissen rund um Klein Upahl. Während sie die Gegend im Prozess teilweise als wenig bekannt dargestellt hatte, berichtete sie an anderer Stelle von früheren Aufenthalten dort, unter anderem von Schlittenfahrten.

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Mitgeschnittenes Telefonat vom 16. Oktober

Besondere Aufmerksamkeit erhält außerdem ein mitgeschnittenes Telefonat zwischen Gina H. und ihrem Nachbarn Olaf K. vom 16. Oktober 2025. Darin fragt Gina H. Olaf K., ob er erzählt habe, dass er „damit drin steckt“. Olaf K. verneint und erklärt, gegenüber der Polizei nichts gesagt zu haben.

Im weiteren Verlauf spekuliert Olaf K. darüber, was passieren könnte, wenn Gina H. verhaftet würde. Er spricht davon, dass sie in ein Land fliehen müsse, das nicht ausliefere, und fordert sie auf, entsprechende Informationen im Internet zu suchen. Während die Aufnahme im Gerichtssaal abgespielt wird, lächelt Gina H. wiederholt vor sich hin und spricht kurz mit ihrem Anwalt.

Das Gespräch liefert dem Gericht einen weiteren Einblick in die Kommunikation unmittelbar nach dem Leichenfund. Wie bei den anderen Aufnahmen geht es dabei vor allem darum, die verschiedenen Aussagen miteinander und mit den übrigen Beweismitteln abzugleichen.

Verteidigung weist auf andere Bewertung hin

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Verteidiger Andreas Ohm bewertet die gehörten Telefonate und Sprachnachrichten anders als die Ermittler. Nach seiner Einschätzung stehen die Gespräche nicht im Widerspruch zur Einlassung seiner Mandantin. Das betrifft auch die Frage, wer Fabian zuerst gefunden hat. Nach Darstellung der Angeklagten sei zunächst Christian D. auf den Leichnam gestoßen.

Auch die Äußerungen über ein mögliches Abtauchen bewertet Ohm anders. Sie seien lange vor der Verhaftung seiner Mandantin gefallen und hätten keine tatsächliche Flucht zur Folge gehabt.

Damit bleibt die Bewertung der Aufnahmen zwischen Anklage und Verteidigung umstritten. Für das Gericht kommt es vor allem darauf an, wann welche Aussage gefallen ist und ob sie mit anderen Aussagen oder Beweismitteln übereinstimmt.

Psychiatrischer Gutachter soll aussagen

Am Ende des Verhandlungstages richtete sich der Blick bereits auf den nächsten Prozesstermin. Am Donnerstag soll der psychiatrische Gutachter gehört werden. Verteidiger Andreas Ohm hatte beantragt, sich während seines Auslandsurlaubs per Video zuschalten zu dürfen. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies ab.

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Auch die Nebenklage äußerte sich zu dem Antrag. Anwältin Christine Habetha hielt eine digitale Zuschaltung für sinnvoll und verwies darauf, dass die Strafprozessordnung eine solche Möglichkeit zwar nicht ausdrücklich vorsehe, aber auch nicht verbiete.

Gina H. und ihre Verteidiger | Quelle: Getty Images

Gina H. und ihre Verteidiger | Quelle: Getty Images

Richter Holger Schütt entschied schließlich gegen die Video-Zuschaltung. Die Strafprozessordnung sehe eine solche audiovisuelle Teilnahme nicht vor. Gleichzeitig kündigte er ausreichend Pausen an, damit sich die Verteidiger untereinander abstimmen können.

Am 29. Oktober sollen voraussichtlich die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage folgen. Einen Tag später ist das Schlussplädoyer der Verteidigung vorgesehen. Als mögliches Datum für die Urteilsverkündung wurde der 10. November genannt.

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