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Gina H. | Quelle: Getty Images
Gina H. | Quelle: Getty Images

„Das Problem ist: Ich kann nicht lügen": Am 23. Verhandlungstag im Fall Fabian gibt Gina H. eine überraschende Erklärung ab

Edita Mesic
28. Aug. 2026
12:44

Nur zwei Tage nach ihrer stundenlangen Erklärung folgte der nächste Paukenschlag im Gerichtssaal. Was ein altes Vernehmungsvideo zutage förderte, brachte die Angeklagte sichtlich in Bedrängnis – und offenbarte einen Moment, der viele Zuschauer aufhorchen ließ.

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Der Mordprozess um den getöteten Fabian aus Güstrow hat einen weiteren dramatischen Höhepunkt erreicht. Am 23. Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock musste die Verteidigung einen empfindlichen Rückschlag hinnehmen. Denn gegen den ausdrücklichen Widerspruch der Anwälte spielte das Gericht ein brisantes Video ab.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird zur Fortsetzung der Verhandlung in den Landgerichtssaal geführt | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird zur Fortsetzung der Verhandlung in den Landgerichtssaal geführt | Quelle: Getty Images

Es handelte sich um die Aufzeichnung der ersten Vernehmung der Angeklagten. Diese fand kurz nach dem Auffinden der Leiche im Oktober vergangenen Jahres statt. Die Verteidigung hatte alles versucht, um die Vorführung zu verhindern.

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Die Anwälte bemängelten Verfahrensfehler und forderten, die Aufzeichnung nicht zu zeigen. Doch das Gericht ließ sich davon nicht abhalten und begutachtete das Video. Und die Aufnahmen hatten es in sich.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte, der eine elektronische Fußfessel trägt, wartet im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Wiederaufnahme des Verfahrens | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte, der eine elektronische Fußfessel trägt, wartet im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Wiederaufnahme des Verfahrens | Quelle: Getty Images

Denn bei der stundenlangen Vernehmung wurde die Widersprüchlichkeit der Aussagen von Gina H. offen sichtbar. Die Bilder sorgten sogar im Publikum für teils emotionale Reaktionen. Damit nicht genug: Auch neue technische Auswertungen belasteten die Angeklagte.

Bereits zuvor hatten die umfangreichen Handydaten der 30-Jährigen eine zentrale Rolle im Prozess gespielt. Die Ermittler stützen sich auf eine detaillierte Auswertung ihres Smartphones. Diese Daten sind für die Anklage von großer Bedeutung.

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26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird zur Fortsetzung der Verhandlung in den Gerichtssaal geführt | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird zur Fortsetzung der Verhandlung in den Gerichtssaal geführt | Quelle: Getty Images

Anhand der Handydaten, kombiniert mit Foto- und Videoaufnahmen sowie Zeugenaussagen, rekonstruierten die Ermittler den mutmaßlichen zeitlichen Ablauf des Tattages. So entstand eine umfangreiche Indizienkette.

Am 23. Prozesstag wurde diese technische Beweisführung weiter vertieft. Ein Polizist sollte zu einer ergänzenden Auswertung des Handys von Gina H. befragt werden. Doch nicht nur die Beweislage sorgte für Spannung.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Christine Habetha, eine Rechtsanwältin, die die Mutter des ermordeten 8-Jährigen als Mitklägerin vertritt, wartet im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Christine Habetha, eine Rechtsanwältin, die die Mutter des ermordeten 8-Jährigen als Mitklägerin vertritt, wartet im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

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Bereits zu Beginn der Verhandlung kam es zu einer bemerkenswerten Entscheidung. Der Richter hatte eine weitere Befragung der Angeklagten empfohlen – doch die Verteidigung lehnte ab. Die Begründung ließ aufhorchen.

Nach Ansicht ihrer Anwälte war Gina H. nach ihrer ausführlichen Einlassung am vorherigen Verhandlungstag emotional sehr labil. Möglicherweise sei ihr zum ersten Mal in diesem Prozess wirklich bewusst geworden, was für sie auf dem Spiel steht: eine Haftstrafe von 30 Jahren oder sogar mehr.

Entsprechend deutlich fielen die Worte ihres Verteidigers aus.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Andreas Ohm (von links nach rechts), Rechtsanwalt, der Angeklagte und Thomas Löcker, Rechtsanwalt, warten im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Andreas Ohm (von links nach rechts), Rechtsanwalt, der Angeklagte und Thomas Löcker, Rechtsanwalt, warten im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

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„Sie würde keine fünf Minuten durchhalten", erklärte Anwalt Thomas Löcker mit Blick auf eine mögliche erneute Befragung seiner Mandantin.

Damit war klar: Eine direkte Befragung der Angeklagten durch das Gericht sollte es an diesem Tag nicht geben. Zugleich zeichnete sich ab, dass sich der ohnehin lange Prozess noch weiter ziehen könnte.

Denn über weitere Beweisanträge der Verteidigung war ebenfalls zu entscheiden. Sollte das Gericht ihnen zustimmen, könnte sich das Verfahren zusätzlich verlängern. Vorsorglich wurden bereits zahlreiche weitere Prozesstermine bis in den Oktober hinein vereinbart.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Thomas Löcker (von links nach rechts), Rechtsanwalt, der Angeklagte und Andreas Ohm, Rechtsanwalt, stehen im Gerichtssaal des Landgerichts | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Thomas Löcker (von links nach rechts), Rechtsanwalt, der Angeklagte und Andreas Ohm, Rechtsanwalt, stehen im Gerichtssaal des Landgerichts | Quelle: Getty Images

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Der Vorsitzende Richter gab dazu eine deutliche Einschätzung ab. Aufgrund des hohen Klärungsbedarfs und zusätzlicher Beweisanträge müsse der Prozess um bis zu fünf weitere Verhandlungstage bis weit in den Oktober hinein verlängert werden.

Doch das eigentlich Brisante des Tages lag in jenem Vernehmungsvideo verborgen.

Denn was die Aufnahmen zeigten, brachte einen entscheidenden Widerspruch ans Licht – und offenbarte, wie schnell die Version der Angeklagten damals ins Wanken geriet.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Rechtsanwalt Thomas Löcker (links) und der Angeklagte warten im Landgerichtssaal auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Rechtsanwalt Thomas Löcker (links) und der Angeklagte warten im Landgerichtssaal auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

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In der aufgezeichneten Vernehmung schilderte Gina H. zunächst, wie sie überhaupt auf die Leiche gestoßen sein wollte.

Sie behauptete, den ermordeten Fabian am 14. Oktober 2025 rein zufällig entdeckt zu haben. Und zwar bei einem Spaziergang gemeinsam mit einer Freundin. An einer Stelle der Vernehmung fiel dann ein bemerkenswerter Satz. Während der Befragung, sagte sie:

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal des Landgerichts geführt, damit die Verhandlung fortgesetzt werden kann | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal des Landgerichts geführt, damit die Verhandlung fortgesetzt werden kann | Quelle: Getty Images

„Das Problem ist: Ich kann nicht lügen".

Doch ausgerechnet diese Aussage sollte sich kurz darauf in einem ganz anderen Licht zeigen.

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Denn die Polizei konfrontierte sie wenig später mit der Aussage ihrer Freundin. Und diese widersprach ihrer Darstellung deutlich: Der Fund der Leiche sei keineswegs zufällig gewesen.

Was dann geschah, ließ die Zuschauer im Saal aufhorchen.

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Thomas Löcker (von links nach rechts), Rechtsanwalt; der Angeklagte; und Andreas Ohm, Rechtsanwalt, warten im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

26. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Thomas Löcker (von links nach rechts), Rechtsanwalt; der Angeklagte; und Andreas Ohm, Rechtsanwalt, warten im Gerichtssaal des Landgerichts auf die Fortsetzung der Verhandlung | Quelle: Getty Images

Denn kaum war Gina H. mit diesem Widerspruch konfrontiert, änderte sie überraschend schnell ihre Stellungnahme. Von der Geschichte des zufälligen Fundes war plötzlich keine Rede mehr.

Stattdessen lieferte sie eine neue Erklärung für ihre ursprüngliche Version:

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„Ich wollte eine Person rauslassen."

So versuchte sie, ihre zunächst falsche Schilderung zu rechtfertigen.

24. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Vor dem Landgericht hat sich eine lange Schlange von Besuchern gebildet, als der Mordprozess im Fall Fabian wieder aufgenommen wird | Quelle: Getty Images

24. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Vor dem Landgericht hat sich eine lange Schlange von Besuchern gebildet, als der Mordprozess im Fall Fabian wieder aufgenommen wird | Quelle: Getty Images

Für viele Beobachter war dieser rasche Sinneswandel einer der aufschlussreichsten Momente des gesamten Prozesstages.

Genau solche Widersprüche sind es, die das Gericht nun sorgfältig bewerten muss. Für Gina H. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiterhin die Unschuldsvermutung.

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Der Prozess steuert unterdessen auf seine entscheidende Phase zu. Ob die zahlreichen Widersprüche am Ende schwerer wiegen als die Beteuerungen der Angeklagten, wird sich in den kommenden Verhandlungstagen zeigen.

Im Mittelpunkt steht dabei trotz aller juristischen Auseinandersetzungen weiterhin ein kleiner Junge, dessen gewaltsamer Tod eine ganze Region bis heute erschüttert. Wie bereits berichtet:

24. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Oliver Schley (von links nach rechts), Staatsanwalt, und Harald Nowack, leitender Staatsanwalt, warten im Landgerichtssaal auf die Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian | Quelle: Getty Images

24. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Oliver Schley (von links nach rechts), Staatsanwalt, und Harald Nowack, leitender Staatsanwalt, warten im Landgerichtssaal auf die Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian | Quelle: Getty Images

Ein halbes Jahr lang hatte sie im Gerichtssaal kein Wort gesagt. Fast jeder Verhandlungstag verging, ohne dass die Angeklagte selbst sprach. Doch am 22. Prozesstag brach Gina H. ihr Schweigen – und trug über vier Stunden lang eine Erklärung vor, die über ihr weiteres Schicksal mitentscheiden könnte.

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Es ist einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der vergangenen Monate. Vor dem Landgericht Rostock muss sich Gina H. wegen des Todes des kleinen Fabian aus Güstrow verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vor, den achtjährigen Jungen am 10. Oktober 2025 mit mehreren Messerstichen getötet und die Leiche anschließend in Brand gesetzt zu haben. Als mögliches Motiv sieht die Anklage einen Streitpunkt in ihrer Beziehung zu Fabians Vater.

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Der Fall hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Fabian war zunächst als vermisst gemeldet worden, ehe seine Leiche schließlich gefunden wurde. Die Umstände seines Todes lösten eine Welle der Anteilnahme und Fassungslosigkeit aus.

Über viele Wochen hinweg schwieg die Angeklagte beharrlich.

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Ihre Stimme war im Gerichtssaal zwar immer wieder zu hören gewesen – allerdings nur über abgespielte Aufnahmen und abgehörte Gespräche. Selbst zu Wort meldete sie sich nicht.

Umso größer war die Spannung, als sich das am 22. Verhandlungstag schlagartig änderte.

Denn nun ergriff Gina H. erstmals selbst das Wort. Mit zittriger Stimme begann sie im großen Saal des Landgerichts, eine umfangreiche Erklärung zu verlesen.

Ein Detail fiel dabei besonders auf.

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Es waren nicht ihre eigenen, spontan formulierten Worte, die sie vortrug. Ihr Anwalt hatte die Erklärung zuvor aufgeschrieben – ganze 95 Seiten in großer Schrift.

Mehr als vier Stunden dauerte es, bis Gina H. das gesamte Dokument verlesen hatte. Immer wieder geriet sie dabei ins Stocken, verhaspelte sich und wippte nervös mit dem Fuß.

In der einen Hand hielt sie eine kleine Silberkugel, in der anderen ein Taschentuch.

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Diese 95 Seiten sollen mit darüber entscheiden, ob Gina H. in einigen Wochen als verurteilte Mörderin oder als freie Frau den Gerichtssaal verlässt. Entsprechend groß war die Aufmerksamkeit für jedes ihrer Worte.

Für die Angeklagte war es die vielleicht wichtigste Gelegenheit des gesamten Verfahrens. Ein halbes Jahr lang hatte sie geschwiegen, nun wollte sie offenbar mit einem Schlag möglichst viele der Vorwürfe aus dem Weg räumen.

Inhaltlich verfolgte die Angeklagte dabei eine klare Linie.

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Sie wies jede Schuld von sich und stritt die Tat entschieden ab. Zugleich versuchte sie, mehrere Indizien zu entkräften, die die Staatsanwaltschaft gegen sie ins Feld führt.

Besonders ins Visier nahm sie dabei zwei Zeugen.

Es handelt sich um Christian D. und Olaf K., die im Prozess als sogenannte Tümpelzeugen eine wichtige Rolle spielen. Beide sollen von der Angeklagten nacheinander gezielt zum Fundort von Fabians Leiche geführt worden sein – einem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl.

Genau diese Darstellung versuchte Gina H. nun umzukehren.

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Sie beschuldigte die beiden Männer, vor Gericht teilweise die Unwahrheit gesagt zu haben. Vor allem griff sie deren Glaubwürdigkeit an.

Bei Christian D. behauptete sie, der Kontakt sei viel enger gewesen, als dieser eingeräumt habe. Sie berichtete von nächtlichen Treffen, von Küssen und von Gefühlen für ihn.

Zugleich drehte sie den Spieß um: Nicht sie habe ihn zum Tümpel geführt, sondern er sie. Es sei Christian D. gewesen, der genau dorthin gelenkt habe.

Doch nicht nur die Zeugen bekamen ihr Misstrauen zu spüren.

Die Angeklagte sitzt zwischen ihren Anwälten Andreas Ohm (l.) und Thomas Löcker (r.) im Gerichtssaal des Landgerichts Rostock, 1. Juli 2026. | Quelle: Getty Images

Die Angeklagte sitzt zwischen ihren Anwälten Andreas Ohm (l.) und Thomas Löcker (r.) im Gerichtssaal des Landgerichts Rostock, 1. Juli 2026. | Quelle: Getty Images

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Auch gegenüber der Justiz erhob Gina H. schwere Vorwürfe. Sie warf Richtern und Staatsanwälten vor, voreingenommen zu sein und sie von vornherein als Täterin ausgemacht zu haben.

An einer Stelle bezeichnete sie sich selbst als „Bauernopfer". Diese Formulierung sorgte im Zuschauerraum für Reaktionen – einige der Anwesenden kicherten leise, aber hörbar.

Ihr Verteidiger hatte zuvor sogar gewarnt, sollte jemand die Angeklagte während ihrer Aussage auslachen, werde sie diese abbrechen. Trotz der vereinzelten Reaktionen aus dem Publikum blieb es bei dieser Drohung – Gina H. setzte ihre Erklärung fort.

Nur an wenigen Stellen zeigte sich die Angeklagte selbstkritisch.

Die Angeklagte wartet im Gerichtssaal des Landgerichts Rostock auf die Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian, 18. Juni 2026. | Quelle: Getty Images

Die Angeklagte wartet im Gerichtssaal des Landgerichts Rostock auf die Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian, 18. Juni 2026. | Quelle: Getty Images

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So räumte sie ein, dass es ihr leidtue, Fabians Mutter nach dem Tod des Jungen beschuldigt zu haben. Auch ihre frühere Äußerung, sie verstehe nicht, warum um den Jungen „so ein Gewese" gemacht werde, bezeichnete sie als unangebracht.

Die Mutter des getöteten Jungen verfolgt den Prozess von Beginn an als Nebenklägerin. Direkt an sie wandte sich Gina H. in ihrer Erklärung jedoch an keiner Stelle.

Gegen Ende ihrer Aussage wurden ihre Worte besonders eindringlich.

Die Angeklagte sitzt zwischen ihren Anwälten Andreas Ohm (l.) und Thomas Löcker (r.) im Gerichtssaal des Landgerichts Rostock, 1. Juli 2026. | Quelle: Getty Images

Die Angeklagte sitzt zwischen ihren Anwälten Andreas Ohm (l.) und Thomas Löcker (r.) im Gerichtssaal des Landgerichts Rostock, 1. Juli 2026. | Quelle: Getty Images

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In Bezug auf die belastenden Aussagen und Indizien wählte sie eine drastische Formulierung, um ihre Unschuld zu beteuern.

„Ich schwöre bei meinem Kind", sagte Gina H.

Vor allem einen der beiden Tümpelzeugen belastete sie schwer. Sie äußerte den Verdacht, dass ein zentrales Beweisstück gegen sie gezielt platziert worden sein könnte.

Immer wieder beteuerte sie zudem, dem Jungen niemals etwas angetan zu haben. Fabian habe ihr nie etwas getan, und sie hätte ihm auch nie etwas antun können, so die Angeklagte.

6. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Die Angeklagte sitzt bei der Eröffnung der Verhandlung vor dem Landgericht, bei der der Mordprozess im Fall Fabian wieder aufgenommen wird, neben ihrem Anwalt Andreas Ohm und hält sich eine Mappe vor das Gesicht. | Quelle: Getty Images

6. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Die Angeklagte sitzt bei der Eröffnung der Verhandlung vor dem Landgericht, bei der der Mordprozess im Fall Fabian wieder aufgenommen wird, neben ihrem Anwalt Andreas Ohm und hält sich eine Mappe vor das Gesicht. | Quelle: Getty Images

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So behauptete Gina H., Olaf K. habe die Sache mit dem Messer „mit Sicherheit arrangiert", um sie zu belasten.

Die Aussagen der Zeugen ließ sie insgesamt nicht gelten.

„Für mich sind's Lügen, was sie dort alles behauptet", erklärte die Angeklagte mit Blick auf die Schilderungen, die sie belasten.

Nach dem Ende der mehr als vierstündigen Einlassung beantwortete Gina H. zunächst keine Fragen.

Der Vorsitzende Richter Holger Schütt machte jedoch deutlich, dass die Kammer weiterhin Klärungsbedarf sieht. Trotz der ausführlichen Erklärung blieben viele Widersprüche und offene Fragen im Verfahren bestehen.

Auch aufseiten der Nebenklage stießen die Ausführungen auf deutliche Kritik.

6. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Die Mutter des ermordeten 8-Jährigen (rechts) und die Rechtsanwältin Christine Habetha (links) sitzen im Gerichtssaal des Landgerichts, bevor der Mordprozess im Fall Fabian wieder aufgenommen wird. | Quelle: Getty Images

6. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Die Mutter des ermordeten 8-Jährigen (rechts) und die Rechtsanwältin Christine Habetha (links) sitzen im Gerichtssaal des Landgerichts, bevor der Mordprozess im Fall Fabian wieder aufgenommen wird. | Quelle: Getty Images

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Die Anwältin von Fabians Mutter zeigte sich wenig beeindruckt von der langen Erklärung. Man habe nicht viel erwartet und sei auch nicht enttäuscht worden, ordnete sie die Aussage ein.

Die Angeklagte suhle sich in einer Opferrolle, so die Einschätzung der Nebenklagevertreterin. An der Beweislage werde die Erklärung nichts ändern.

Für Gina H. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiterhin die Unschuldsvermutung. Ob ihre Darstellung der Ereignisse standhält, muss nun das Gericht auf Grundlage aller Beweise und Zeugenaussagen bewerten.

Bemerkenswert ist dabei ein Umstand abseits des Gerichtssaals: Fabians Vater, der sich zwei Monate vor der Tat von Gina H. getrennt hatte, ist inzwischen wieder mit ihr zusammen. Er glaubt an ihre Unschuld.

Der Prozess steuert nun auf seine entscheidende Phase zu.

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Bereits am folgenden Verhandlungstag sollten zwei Polizeibeamte als Zeugen aussagen. Der weitere Zeitplan ist eng gesteckt: Für Anfang September ist das Fazit des psychiatrischen Gutachters vorgesehen, kurz darauf könnten die Schlussplädoyers folgen.

Das Urteil wird schließlich für den 10. September erwartet.

Bis dahin bleibt die zentrale Frage bestehen, ob Gina H. mit ihrer 95-seitigen Erklärung Zweifel säen konnte – oder ob die Indizien am Ende schwerer wiegen. In den kommenden Sitzungen dürfte sich zeigen, wie die Kammer die Angaben der Angeklagten und die Aussagen der Zeugen gegeneinander abwägt.

Im Mittelpunkt steht dabei trotz aller juristischen Auseinandersetzungen weiterhin ein kleiner Junge, dessen gewaltsamer Tod eine ganze Region bis heute erschüttert. Wie bereits berichtet:

6. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Die Angeklagte erscheint bei der Eröffnung der Verhandlung vor dem Landgericht zur Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian und hält sich eine Mappe vor das Gesicht. | Quelle: Getty Images

6. August 2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Die Angeklagte erscheint bei der Eröffnung der Verhandlung vor dem Landgericht zur Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian und hält sich eine Mappe vor das Gesicht. | Quelle: Getty Images

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Im Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian geht es am Landgericht Rostock weiter um die Aussagen von Angehörigen und die Beziehungen innerhalb der Familie. Gleichzeitig richtet sich der Blick zunehmend auf den 24. August: Dann will die Angeklagte Gina H. erstmals selbst vor Gericht Stellung nehmen. Ein Geständnis soll es nach Angaben ihrer Verteidigung nicht geben.

Gina H. wird vorgeworfen, den achtjährigen Fabian getötet zu haben. Über Monate hat sie im Prozess geschwiegen. Nun kündigte ihre Verteidigung an, dass sie ihre Sicht der Dinge darlegen und bestimmte Aussagen beziehungsweise Abläufe aus ihrer Perspektive einordnen wolle.

„Jede Antwort kann tödlich sein“, hieß es mit Blick auf die bevorstehende Einlassung. Zugleich machte die Verteidigung deutlich, dass nicht damit zu rechnen sei, dass Gina H. alle Fragen des Verfahrens beantworten werde.

Die Angeklagte sitzt neben ihrem Anwalt | Quelle: Getty Images

Die Angeklagte sitzt neben ihrem Anwalt | Quelle: Getty Images

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Gina H. will keine Fragen beantworten

Nach Angaben der Verteidigung soll Gina H. bei ihrer Erklärung am 24. August keine Fragen beantworten. Sie wolle vielmehr ihre Sicht schildern und bestimmte Punkte aus ihrer Perspektive richtigstellen.

Währenddessen beschrieb der Anwalt von Fabians Mutter die Belastung durch den seit Monaten laufenden Prozess: „Meine Mandantin versucht, mal abzuschalten und zu sich zu finden. Sie hat sogar ihren Geburtstag hier im Gerichtssaal verlebt, der Prozess ist sehr, sehr anstrengend für sie. Zusätzlich spürt sie den Verrat des Kindesvaters nahezu jeden Tag. Sie versteht das nicht, sie fragt mich ständig wieder: Wie kann ein Mensch so sein?“

Fabians Mutter im Gerichtssaal | Quelle: Getty Images

Fabians Mutter im Gerichtssaal | Quelle: Getty Images

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Was genau Gina H. zu den bisherigen Aussagen sagen wird, ist noch nicht bekannt. Die Verteidigung deutete jedoch an, dass es um mehrere Punkte des bisherigen Verfahrens gehen soll. „Es besteht Bedarf, dass sie sich zu gewissen Zeugen und den zeitlichen Abläufen äußert und das Verhältnis zu ihrem Freund mehr beleuchtet“, so ihr Verteidiger.

Zugleich dämpfte er Erwartungen an eine umfassende Aufklärung durch die bevorstehende Einlassung: „Wir können nicht darauf hoffen, dass so eine Einlassung alles umreißt. Aber sie wird vielleicht für ein bisschen Unruhe sorgen.“

Großmutter von Fabian sagt vor Gericht aus

Am 21. Verhandlungstag stand unter anderem die Großmutter des getöteten Jungen im Mittelpunkt. Sie schilderte vor Gericht auch, wie sich Fabian nach ihren Angaben in der Zeit vor seinem Tod verändert habe. „Da wurde er sehr schnell wütend, hat um sich auch manchmal herumgehauen, mal geschubst oder so, wenn ihm was zu viel wurde“, so seine Großmutter.

Etwa zur gleichen Zeit habe Fabian auch nicht mehr so viel Kontakt mit seinem Vater haben wollen. Als sie nach dem Grund gefragt habe, habe Fabian gesagt: „Papa war zu Gina böse.“ Was genau Fabian damit gemeint habe, konnte seine Großmutter nach eigenen Angaben nicht erklären. Sie sei zwar neugierig gewesen, habe aber nicht weiter nachgefragt.

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Die Aussage ist damit Teil der Schilderungen, die im laufenden Verfahren zu den familiären Beziehungen und den letzten Monaten im Leben des Jungen gemacht werden. Welche Bedeutung das Gericht einzelnen Aussagen beimisst, wird erst im weiteren Verlauf des Prozesses beziehungsweise bei der abschließenden Beweiswürdigung deutlich.

Die Aussage von Gina H.s Schwester

Bereits am 20. Verhandlungstag hatte die jüngere Schwester von Gina H. als Zeugin ausgesagt. Die beiden Frauen haben nach Angaben der Zeugin seit rund acht Jahren keinen Kontakt mehr.

Die Schwester schilderte ein von Konflikten und familiären Zerwürfnissen geprägtes Verhältnis. Auf Nachfrage des Richters führte sie die Entfremdung unter anderem auf die Familiengeschichte rund um ihre Mutter zurück. Den Kindern sei über Jahre gesagt worden, ihre Mutter wolle keinen Kontakt zu ihnen.

Vor Gericht sagte die Schwester: „Wenn die ganze Kindheit auf eine Lüge aufgebaut ist und die eigene Schwester von der Wahrheit gar nichts wissen möchte.“

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Mit 18 Jahren sei sie aus dem Haus der Großeltern ausgezogen, während Gina H. dort geblieben sei. Schon damals sei das Verhältnis zwischen den Schwestern belastet gewesen.

„Vertrauensvoll war das Verhältnis meiner Meinung nach da schon nicht mehr. Das hat sehr schnell nachgelassen“, erklärte die Zeugin.

Darüber hinaus äußerte sie sich kritisch über ihre Schwester. Gina H. habe ihrer Ansicht nach eigentlich nie richtig arbeiten wollen. Gleichzeitig könne sie auch liebevoll sein, sei aber schnell aufbrausend und beleidigend geworden. Außerdem habe sie schon als Kind wiederholt zum eigenen Vorteil gelogen.

Eine dieser Aussagen führte zu einem Zwischenfall im Gerichtssaal. Als ihre Schwester sie belastete, rief Gina H. quer durch den Saal: „Hast du einen Dachschaden oder was?“ Richter Holger Schütt verwarnte die Angeklagte daraufhin deutlich.

Schwester bricht bei Zeugenaufruf in Tränen aus

Später wurde die Aussage der jüngeren Schwester noch emotionaler. Die Anwältin Christine Habetha sprach den Großvater der beiden Frauen an. Über ihn hatte die Zeugin zuvor mehrfach positiv und liebevoll gesprochen.

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Auf die Frage, warum sie heute auch zu ihrem Großvater keinen Kontakt mehr habe, antwortete sie unter Tränen: „Ich habe Opa jedes Jahr zu seinem Geburtstag einen Brief geschrieben.“ Eine Antwort habe sie jedoch nie bekommen.

Der Großvater war ursprünglich als Zeuge geladen worden. Nach Angaben des Gerichts machte er jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sagte deshalb nicht aus.

Fabians Großeltern wurden nachträglich als Zeugen geladen

Auch Fabians Großeltern mütterlicherseits, Doris L. und ihr Lebensgefährte Torsten, sind inzwischen als Zeugen Teil des Verfahrens. Sie wurden nachträglich auf Antrag der Anwältin von Fabians Mutter Dorina L. geladen.

Fabians Vater Matthias R. soll auch nach der Trennung von Dorina L. engen Kontakt zu seinen ehemaligen Schwiegereltern gepflegt haben. Nach Angaben der „Bild“-Zeitung feierte die Familie sogar weiterhin gemeinsam Weihnachten.

Die Angeklagte und ihre Anwälte | Quelle: Getty Images

Die Angeklagte und ihre Anwälte | Quelle: Getty Images

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Damit beschäftigt sich der Prozess nicht nur mit den Umständen von Fabians Tod, sondern auch mit den Beziehungen zwischen den beteiligten Personen. Die Aussagen der Angehörigen zeichnen dabei teilweise unterschiedliche Bilder der familiären Verhältnisse.

Am 24. August will Gina H. ihr Schweigen brechen

Nun steht der nächste wichtige Termin bevor. Nach Angaben ihrer Verteidigung will Gina H. am 24. August erstmals selbst vor Gericht sprechen. Dabei soll es ausdrücklich nicht um ein Geständnis gehen.

Welche Punkte sie ansprechen wird, ist bislang nicht vollständig bekannt. Ihre Verteidigung kündigte jedoch an, dass sie sich zu bestimmten Zeugen, zeitlichen Abläufen und ihrem Verhältnis zu ihrem Freund äußern wolle.

Für das Gericht wird ihre Erklärung damit ein weiterer Bestandteil der Beweisaufnahme sein. Ob und in welchem Umfang sie bislang offene Fragen beantwortet oder neue Fragen aufwirft, wird sich erst zeigen, wenn Gina H. tatsächlich vor Gericht Stellung nimmt.

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