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Gina H. und Andreas Ohm | Quelle: Getty Images
Gina H. und Andreas Ohm | Quelle: Getty Images

Gina H.s Anwalt zündete Kerze für Fabian an – und verteidigte dann seine mutmaßliche Mörderin: Warum er nun eine „realistische Gefahr“ einer Verurteilung sieht

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Von Jasmine Eisenbeil
29. Sept. 2026
13:04

Der Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow geht auf die Zielgerade. Seit Ende April 2026 steht Gina H. vor Gericht. Sie bestreitet, den Jungen getötet zu haben. Nun hat ihr Verteidiger Andreas Ohm dem Magazin „Stern“ ein ausführliches Interview gegeben und darin über seine Sicht auf den Fall gesprochen.

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Der 54-jährige Strafverteidiger äußert dabei deutliche Kritik an Teilen der Ermittlungsarbeit. Aus seiner Sicht seien mögliche entlastende Hinweise nicht ausreichend berücksichtigt worden. Gleichzeitig spricht Ohm über die besondere Entwicklung, durch die er überhaupt zum Verteidiger von Gina H. wurde. Denn einige Wochen bevor er die Angeklagte vertrat, war Ohm selbst zu einem Gedenkgottesdienst für Fabian unterwegs. Als er dort eintraf, war die Veranstaltung bereits vorbei. Trotzdem zündete er noch eine Kerze für den getöteten Jungen an.

Andreas Ohm und Gina H. vor Gericht am 28. August 2026 | Quelle: Getty Images

Andreas Ohm und Gina H. vor Gericht am 28. August 2026 | Quelle: Getty Images

Andreas Ohm arbeitet als Strafverteidiger in Güstrow und kannte Gina H. bereits aus einem früheren Verfahren. Damals ging es um einen Diebstahl. Ende Oktober 2025 nahm Gina H. nach seinen Angaben erstmals im Zusammenhang mit dem Fall Fabian Kontakt zu ihm auf. Zu diesem Zeitpunkt ging es allerdings noch nicht darum, dass Ohm sie wegen eines Tötungsdelikts vertreten sollte.

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Gina H. habe ihm am Telefon erzählt, dass sie sich von der Presse verfolgt fühle. Außerdem habe sie berichtet, dass sie Fabian gekannt habe und ihr Auto bei der Polizei stehe. Sie wollte von Ohm wissen, ob er sich erkundigen könne, wie lange die Untersuchung des Wagens dauern werde.

Der Anwalt sagt heute, dass er damals noch nicht gewusst habe, wie eng die Beziehung zwischen Gina H. und Fabian tatsächlich gewesen sei. Bei dem Telefonat habe er außerdem nicht den Eindruck gehabt, dass sie sich selbst beschuldigt gefühlt habe. Zu diesem Zeitpunkt war für Ohm offenbar noch nicht absehbar, welche Rolle der Fall in seinem eigenen Berufsleben spielen würde.

Am 6. November änderte sich alles

Am 14. Oktober 2025 war bekannt geworden, dass der seit Tagen vermisste Fabian tot aufgefunden worden war. Ohm erfuhr nach eigenen Angaben vom spontanen Gedenkgottesdienst für den Jungen durch den Sohn seiner Partnerin. Er machte sich daraufhin auf den Weg. Als der Strafverteidiger in Güstrow ankam, war der Gottesdienst allerdings bereits vorbei. Trotzdem wollte er nicht einfach wieder gehen und zündete noch eine Kerze für Fabian an.

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Zu diesem Zeitpunkt wusste Ohm noch nicht, dass er wenig später die Frau verteidigen würde, die heute wegen des Mordes an dem Jungen vor Gericht steht. Am 6. November 2025 erhielt Ohm nach eigenen Angaben erneut einen Anruf von Gina H. Dieses Mal berichtete sie ihm, dass die Polizei mit einem Großaufgebot bei ihr zu Hause sei. Die Beamten würden alles durchsuchen und ihr aus ihrer Sicht merkwürdige Fragen stellen. Daraufhin sei Ohm nach Reimershagen gefahren.

Gina H. betritt am 15. September 2026 den Gerichtssaal | Quelle: Getty Images

Gina H. betritt am 15. September 2026 den Gerichtssaal | Quelle: Getty Images

Dort habe sich ihm eine Situation geboten, wie er sie nach eigener Aussage noch nie erlebt habe. Die Ortschaft sei komplett abgeriegelt gewesen. Im Haus von Gina H. hätten sich zwischen 15 und 20 Polizisten befunden, die die Räume umfassend durchsucht hätten. Noch am Nachmittag wurde Gina H. festgenommen. Für Ohm war damit klar, dass er nun unmittelbar in den Fall eingebunden war. Er ging davon aus, dass er als Pflichtverteidiger bestellt werden würde. Aus dem früheren Verfahren kannte er Gina H. bereits. Nun ging es jedoch um den Tod eines achtjährigen Jungen und einen Mordvorwurf.

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Heute vertritt Ohm die Angeklagte

Seit Ende April 2026 läuft der Mordprozess im Fall Fabian vor dem Landgericht Rostock. Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, Fabian getötet zu haben. Die Angeklagte bestreitet die Tat. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ohm macht im „Stern“-Interview deutlich, dass seine Rolle als Verteidiger nicht davon abhängt, welche persönliche Einschätzung er zu dem Verbrechen hat.

„Ich bestreite doch nicht, dass das ein ganz schlimmes Verbrechen ist. Meine Aufgabe als Pflichtverteidiger ist es, die Interessen der Angeklagten wahrzunehmen und für ein faires Verfahren Sorge zu tragen. Das Recht hat die Angeklagte unabhängig von meiner Person. Das hat nichts damit zu tun, dass ich die Täterin oder den Täter, wer auch immer es war, in Schutz nehmen will.“

Gina H. (von links nach rechts) mit ihren Anwälten Andreas Ohm und Thomas Löcker | Quelle: Getty Images

Gina H. (von links nach rechts) mit ihren Anwälten Andreas Ohm und Thomas Löcker | Quelle: Getty Images

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Für ihn geht es damit vor allem um die Frage, ob das Verfahren aus seiner Sicht fair geführt wird und ob alle relevanten Hinweise berücksichtigt werden.

Anwalt kritisiert Umgang mit Zeugen

Im Interview äußert Ohm deutliche Kritik an der Ermittlungsarbeit. Er verweist unter anderem auf zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld von Gina H., die seiner Einschätzung nach vor allem zu ihrer Persönlichkeit und nicht zum eigentlichen Tatgeschehen befragt worden seien.

„Wir haben ganz viele Zeugen aus dem Umfeld von Gina H. gehört, die zum Tatgeschehen überhaupt nichts sagen konnten, sondern nur zur Persönlichkeit der Angeklagten. Mein Eindruck ist, dass diese Zeugen gezielt ausgesucht wurden, um die Angeklagte in ein schlechtes Licht zu rücken.“

Ohm räumt ein, dass seine Mandantin anders sei als viele andere Menschen. Daraus lasse sich seiner Ansicht nach jedoch nicht automatisch ableiten, dass sie eine Mörderin sei. Aus seiner Sicht sei außerdem das Interesse der Staatsanwaltschaft, möglichen entlastenden Anhaltspunkten nachzugehen, nicht vorhanden.

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Aussagen von Mitschülern sorgen für Diskussionen

Als Beispiel nennt Ohm die Aussagen von Mitschülern Fabians. Zwei Jungen hatten im Prozess berichtet, Fabian am Tag seines Verschwindens, am frühen Nachmittag noch gesehen zu haben. Ohm hatte sich zuvor darüber gewundert, dass diese Kinder erst auf Antrag der Verteidigung als Zeugen gehört wurden. Die Aussagen passten aus seiner Sicht nicht zu dem von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tatablauf. Für Ohm ist das ein Beispiel dafür, dass aus seiner Sicht entlastende Hinweise stärker hätten berücksichtigt werden müssen.

Der Verteidiger spricht im Interview außerdem über die Überprüfung von Alibis. Dabei betont er ausdrücklich, dass er Fabians Vater nicht zu Unrecht verdächtigen wolle. Seine Kritik richte sich vielmehr gegen die Ermittlungsarbeit. Die Überprüfung von Alibis sei „eine von vielen Maßnahmen, die einfach schlecht von der Polizei ausgeführt wurden“.

Die Mutter des Opfers und Mitklägerin (links) und ihre Vertreterin Christine Habetha (rechts) | Quelle: Getty Images

Die Mutter des Opfers und Mitklägerin (links) und ihre Vertreterin Christine Habetha (rechts) | Quelle: Getty Images

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Ohm stellt damit nicht selbst eine andere Person als Täter dar. Vielmehr kritisiert er, wie bestimmte Ermittlungsansätze seiner Ansicht nach verfolgt wurden. Auch bei anderen Punkten des Verfahrens sieht der Verteidiger offene Fragen.

Warum Ohm gegen Gina H.s Aussage war

Eine entscheidende Entwicklung im Prozess war die Aussage von Gina H. selbst. Am 24. August 2026 äußerte sich die Angeklagte nach monatelangem Schweigen erstmals ausführlich vor Gericht. Sie wies dabei eine Beteiligung am Mord zurück und äußerte schwere Vorwürfe gegenüber anderen Personen und Zeugen. Die Aussage wurde damit zu einem wichtigen Bestandteil des laufenden Verfahrens.

Doch ausgerechnet bei diesem Schritt war ihr eigener Verteidiger zunächst skeptisch. Im „Stern“-Interview wird Ohm gefragt, warum Gina H. nach monatelangem Schweigen überhaupt ausgesagt habe. Die Entscheidung sei nicht auf seinen ausdrücklichen Wunsch zurückgegangen. Die Ankündigung, dass die Angeklagte aussagen werde, sei von seinem Kollegen Thomas Löcker gekommen. Mit ihm habe Gina H. letztlich auch ihre Einlassung erarbeitet.

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Andreas Ohm (von links nach rechts), Gina H. und Thomas Löcker im Gerichtssaal am 26. August 2026 | Quelle: Getty Images

Andreas Ohm (von links nach rechts), Gina H. und Thomas Löcker im Gerichtssaal am 26. August 2026 | Quelle: Getty Images

Ohm selbst habe die Entscheidung zunächst kritisch gesehen: „Das beruhte nicht auf meinem innigsten Wunsch. Die Ankündigung, dass die Angeklagte aussagen wird, kam ja von meinem Kollegen. Letztlich hat sie auch mit ihm die Einlassung erarbeitet. Ich war skeptisch, habe aber den Wunsch der Angeklagten auch nicht weiter negiert. Ich habe ihr nur mehrfach gesagt, dass ich es nicht für eine besonders gute Idee halte.“ Trotz seiner Bedenken akzeptierte er letztlich ihre Entscheidung.

Der Prozess nähert sich dem Ende

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Inzwischen richtet sich der Blick immer stärker auf den möglichen Abschluss des Verfahrens. Nach der aktuellen Prozessplanung sind noch mehrere Verhandlungstage angesetzt. Für Gina H. geht es damit um eine entscheidende Phase des Verfahrens. Im Interview mit dem „Stern“ wird Andreas Ohm schließlich gefragt, wie seine Mandantin auf das bevorstehende Urteil blickt.

Nahaufnahme von Gina H.s Fußfesseln | Quelle: Getty Images

Nahaufnahme von Gina H.s Fußfesseln | Quelle: Getty Images

Sie hoffe auf einen Freispruch. Gleichzeitig habe er selbst ihr bereits vor einigen Wochen deutlich gemacht, dass er die Situation nicht ausschließlich optimistisch einschätzt. Seine Aussage fällt dabei ungewöhnlich offen aus: „Sie hofft natürlich, dass sich mit dem Urteil alles aufklärt und sie freigesprochen wird. Aber ich habe ihr schon vor einigen Wochen gesagt, dass derzeit alles in Richtung einer Verurteilung läuft. Sie weiß, dass diese realistische Gefahr besteht.“

Damit macht Ohm trotz seiner Kritik an Teilen der Ermittlungsarbeit deutlich, dass er eine Verurteilung seiner Mandantin für eine reale Möglichkeit hält. Ob Gina H. tatsächlich verurteilt wird oder ob das Gericht zu einem anderen Ergebnis kommt, ist damit noch offen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für Gina H. die Unschuldsvermutung.

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