Lockdown in Deutschland: Restaurants, Kneipen, Fitnessstudios, Kinos und ähnliche Einrichtungen müssen schließen
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat einen Teil-Lockdown in Deutschland ab 2. November bis mindestens Ende des Monats angekündigt. Neue Corona-Maßnahmen wie Schließung von Bars, Restaurants, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sollen gelten.
Die zweite Corona-Welle ist voll in Schwung und diese Woche ist die Zahl der Neuinfektionen doppelt so hoch wie in der letzten Woche, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel mitteilte.
Bundeskanzlerin Angela Merkel ist während der wöchentlichen Kabinettssitzung am 14. Oktober 2020 in Berlin abgebildet. | Quelle: Getty Images
Um die Eindämmung des Virus gewährleisten, hat sie mit den Ministerpräsidenten einen Teil-Lockdown des Landes geplant. Hier sind die neuen Regeln, die ab Montag bis mindestens zum Monatsende gelten.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Der Kontakt zwischen den Mitgliedern zweier Haushalte muss verringert werden. Maximal zehn Personen dürfen sich aus dem eigenen und einem anderen Haushalt treffen.
Es gibt auch erhebliche Einschränkungen bei den Übernachtungsangeboten. Es sind nur "notwendige und ausdrücklich nicht touristische" Übernachtungen zugelassen. Reisen, um die Familie zu treffen, wird ebenfalls nicht empfohlen.
SCHLIEßUNG VON RESTAURANTS UND BARS
Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bars, Kneipen, Discos und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen werden. Die Einrichtungen zum Liefern und Mitnehmen von Lebensmitteln werden jedoch weiterhin funktionieren. Die Kantinen bleiben ebenfalls geöffnet.
FREIZEIT- UND KULTUREINRICHTUNGEN SIND NICHT ERLAUBT
Nicht nur Kinos, Theater und Museen werden geschlossen, auch Vergnügungsparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios dürfen nicht betrieben werden. Mannschaftssportarten sind ebenfalls verboten, aber man kann durch den Park joggen.
Profisportarten wie die Bundesliga dürfen nur im November ohne Zuschauer stattfinden.
DER EINZELHANDEL FUNKTIONIERT NOCH
In den Einzelhandelsgeschäften muss sichergestellt sein, dass nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche in den Geschäften ist. Darüber hinaus müssen Regeln wie Hygieneanforderungen, Zugangskontrolle und Vermeidung von Warteschlangen eingehalten werden.
SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN DÜRFEN GEÖFFNET BLEIBEN
Es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf Bildung und daher dürfen Schulen und Kindergärten funktionieren. Mit Blick auf hohe Infektionszahl sollen die Bundesländer weitere Schutzmaßnahmen einleiten.
NEUE CORONA-NOTHILFE
Mehrere Unternehmen waren von der vorübergehenden Schließung betroffen, die zur Eindämmung des Virus angekündigt wurde. Daher plant die Bundesregierung eine milliardenschwere Nothilfe, um die Verkaufsverluste der Unternehmen zu erstatten.
Die Bundeskanzlerin hat in der Pressekonferenz klargestellt, dass wir jetzt nationale Kraftanstrengung brauchen, um die Situation zu kontrollieren. Die Regeln sollten zunächst bis Ende November gelten. In zwei Wochen werden sie erneut die aktuelle Situation diskutieren.
Wir bei AmoMama.de tun unser Bestes, um die aktuellsten Nachrichten bezüglich der COVID-19-Pandemie bereitzustellen, doch die Situation ändert sich ständig. Wir empfehlen den Lesern, sich auf die Online-Updates von CDС, WHO, oder auf die lokalen Gesundheitsämter zu verlassen, um auf dem Laufenden zu bleiben.Passt auf euch auf!