Sowohl die Mutter als auch ihr Partner wurden nach dem Tod des Sohnes verurteilt, der in einem überhitzten Auto starb
Ein Mutter vergaß ihren Sohn im Auto. Das Kind starb daraufhin. Nun wurde sie verurteilt.
Über diese tragische und traurige Geschichte berichtete GMX.
Stundenlang hatte das Kleinkind in der prallen Sonne im Auto ausharren müssen, bis es schließlich qualvoll starb.
Nun wurde die Mutter verurteilt – ebenso ihr Freund.
Der Junge war gerade mal zwanzig Monate alt, als er starb. Das Landgericht Feldkirch verurteilte die Mutter und ihren Freund zu mehreren Monaten auf Bewährung.
Die Mutter ist heute 18 Jahre alt, ihr Freund 21. Sie hatten am Tag des Vorfalls eine längere Autofahrt hinter sich gebracht. Da der Junge während der Fahrt am Vormittag eingeschlafen war, hatten sie beschlossen, ihn im Wagen zu lassen und später heraus zu holen.
Leider schliefen beide dann in der Wohnung selbst ein.
Erst gegen 21.30 erwachten sie und bemerkten, dass ihr Junge noch immer im Auto saß.
Doch da war es schon zu spät - der Junge war tot.
In der Anklage heißt es, das Auto habe von 12 bis 17 Uhr bei einer Temperatur von 30 Grad im Schatten in der prallen Sonne gestanden.
Dem Landesgericht Feldkirch gegenüber erklärten Mutter wie auch Freund reumütig, wie Leid ihnen ihr Fehlverhalten tat.
Sie hätten jedoch, so die Mutter, das Autofenster 20 Zentimeter breit geöffnet. Doch das hatte keinen Unterschied bei solchen Temperaturen gemacht.
Der Richter erklärte, dass die Mutter und ihr Freund, der nicht der Vater des Kindes ist, nach der langen Fahrt in der Hitze damit hätten rechnen können, dass sie selbst in der kühlen Wohnung auf einem Bett schnell einschlafen. (Zitat, GMX)
Deshalb verurteilte das Gericht sie wegen fahrlässiger Tötung.
Die Mutter wurde zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt und ihr Freund zu fünf Monaten auf Bewährung.
Zudem gab es eine Geldstrafe für beide.
Die Mutter erhielt eine geringere Strafe, da sie zur Tatzeit noch minderjährig gewesen war und somit unter das Jugendstrafrecht fiel.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.