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28. August 2026

Der Reality-TV-Star Yasin Mohamed muss sich vor Gericht verantworten und ist nun schuldig gesprochen worden. Im Zentrum des Verfahrens stand ein Vorfall aus dem Sommer 2024, der sich nach den Dreharbeiten zu „Love Island V.I.P.“ in Griechenland ereignet haben soll und seine damalige Show-Partnerin Sophie Imelmann betraf.
Yasin Mohamed ist aus zahlreichen Reality-TV-Formaten, wie „Reality Shore“, „Kampf der Realitystars“ oder „Ex on the Beach“, bekannt. Im Sommer 2024 nahm der heute 35-Jährige an der RTLZWEI-Datingshow „Love Island V.I.P.“ teil. Dort lernte er die Schauspielerin und Influencerin Sophie Imelmann kennen. Die beiden kamen sich während der Dreharbeiten näher und verließen die Sendung schließlich gemeinsam als Paar.
Auch nach den Aufzeichnungen verbrachten sie Zeit miteinander. Eine feste Beziehung entwickelte sich daraus nach den späteren Schilderungen vor Gericht allerdings nicht. Stattdessen kam es nach einem Streit und einem anschließenden Vorfall, der schließlich im Mittelpunkt des Strafverfahrens stand.
Der Vorfall soll sich im Sommer 2024 in einem Hotel in Griechenland ereignet haben. Mohamed und Imelmann waren zuvor in einen Streit geraten. Anschließend gingen sie zunächst in getrennte Hotelzimmer. Imelmann suchte später das Zimmer des Reality-Stars auf, um die Auseinandersetzung zu klären.
Dort kam es zunächst zu Küssen und körperlicher Nähe, die nach übereinstimmenden Angaben einvernehmlich waren. Über den weiteren Verlauf der Nacht gingen die Darstellungen der beiden jedoch deutlich auseinander.
Sophie Imelmann schilderte vor Gericht, dass sie keinen Geschlechtsverkehr gewollt habe. Sie habe ihre Ablehnung deutlich gemacht und unter anderem Angst vor einer Schwangerschaft sowie vor sexuell übertragbaren Krankheiten gehabt.
Nach ihrer Darstellung setzte Mohamed sich über diese Grenze hinweg, obwohl sie zuvor erklärt habe, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen.
Mohamed bestritt die Vorwürfe. Über seine Verteidigung ließ er erklären, er habe Imelmanns Wunsch respektiert und nichts gegen ihren Willen getan. Seine Anwälte argumentierten, er habe die Situation als einvernehmlich wahrgenommen.
Damit standen sich im Prozess zwei unterschiedliche Schilderungen gegenüber. Während Imelmann betonte, ihre Ablehnung sei eindeutig gewesen, stellte die Verteidigung ihr Verhalten als ambivalent dar. Dass es zuvor einvernehmliche Küsse und körperliche Nähe gegeben hatte, war zwischen den Beteiligten dagegen nicht grundsätzlich umstritten.
Eine wichtige Rolle bei der Beweisaufnahme spielte eine Tonaufnahme eines späteren Gesprächs zwischen den beiden. Dabei ging es um die Ereignisse in der Hotelnacht. Nach Darstellung der Nebenklage räumte Mohamed in dem Mitschnitt ein, trotz des Neins von Imelmann in sie eingedrungen zu sein.
Der Anwalt der Schauspielerin, Abdou Gabbar, bezeichnete die Aufnahme laut den Prozessberichten als „ein Geständnis, klarer geht's gar nicht“.
Mohameds Verteidiger Alexander Esser bewertete dieselbe Aufnahme allerdings anders. Er verwies auf eine weitere Passage, in der sein Mandant die Situation mit den Worten „Man ist so ineinander – ein Spiel“ beschrieben haben soll. Mohamed habe demnach nicht das Gefühl gehabt, die Grenzen von Imelmann zu missachten. Er habe die Situation als einvernehmlich verstanden und ihre Signale nicht richtig eingeordnet.
Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung entschieden. Ein Nein sei nicht als spielerische Äußerung zu verstehen gewesen. Auch wenn Menschen bestimmten sexuellen Handlungen zustimmten, bedeute das nicht automatisch, dass sie damit allen weiteren Handlungen einwilligten.
Die Staatsanwältin machte deutlich, dass es für die rechtliche Bewertung nicht zwingend körperliche Gewalt oder Drohungen brauche. Entscheidend sei, dass Imelmann keinen Geschlechtsverkehr gewollt und dies erkennbar zum Ausdruck gebracht habe.
Im Prozess wurde auch der Umgang mit den Vorwürfen in der Öffentlichkeit zum Thema. Sophie Imelmann hatte im Dezember 2024 Anzeige erstattet und ihre Anschuldigungen bereits vor dem Verfahren auf Instagram öffentlich gemacht. Die Verteidigung kritisierte diesen Schritt und stellte ihre Darstellung infrage.
Anwalt Alexander Esser sprach von einer „Medien-Inszenierung“ und behauptete: „Ihr Image lebt von dem Schuldspruch des Angeklagten.“ Seine Kollegin Daniela Gabler erklärte, sie habe zeitweise das Gefühl gehabt, dass die Reality-Show Einzug in den Gerichtssaal gehalten habe. Sie sprach von „Drama und Theatralik“ und argumentierte, das ambivalente Verhalten der Schauspielerin habe es Mohamed erschwert, ihre Wünsche richtig zu verstehen.
Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, dass Sophie Imelmann ihre Schilderungen über längere Zeit hinweg konstant wiedergegeben habe. Auch die Tonaufnahme wurde aus Sicht der Anklage als wichtiges Beweismittel gewertet.
Mohamed selbst bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Seine Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
Nach sechs Verhandlungstagen verkündete das Amtsgericht München am Mittwoch, dem 4. November 2026, seine Entscheidung. Die Richterin folgte der Darstellung von Sophie Imelmann und sah es als erwiesen an, dass Yasin Mohamed ihre Ablehnung verstanden hatte.
In der Urteilsbegründung wurde deutlich, dass die zuvor einvernehmliche Nähe für die rechtliche Bewertung keine Zustimmung zu weiteren sexuellen Handlungen bedeutete. Wer einer Handlung zustimme, stimme damit nicht automatisch auch anderen Handlungen zu.
Die Richterin formulierte ihre Einschätzung unmissverständlich: „Er hat dieses Nein wahrgenommen, er hat es verstanden.“ Auch die Art und Weise, wie der Fall im Verfahren teilweise dargestellt worden war, wollte sie nicht verharmlosen. „Es war ein Übergriff, das wollen wir hier nicht kleinreden“, sagte sie.
Die Kammer bezeichnete das Geschehen zugleich als „stark untypisch“ und sprach von einem „sehr ambivalenten Verhalten“. Die Situation sei in eine möglicherweise entstehende Beziehung eingebettet gewesen. Das ändere jedoch nichts daran, dass ein ausdrücklich geäußertes Nein respektiert werden müsse.
Für Imelmann war der Prozess eine belastende Zeit. Als Nebenklägerin saß sie nur wenige Meter von Yasin Mohamed entfernt. „Ich will nur Gerechtigkeit“, sagte sie laut dem „Berliner Kurier“ in einer Pause.
Für Sophie Imelmann war die Urteilsverkündung ein emotionaler Moment. Die 30-Jährige, die im Verfahren als Nebenklägerin auftrat, brach nach der Entscheidung im Gerichtssaal in Tränen aus.
Im Anschluss äußerte sie sich gegenüber dem „Berliner Kurier“ zu dem Ausgang des Prozesses. „Ich bin unfassbar erleichtert und am Ende meiner Kräfte“, sagte sie.
Ihre Reaktion machte deutlich, wie belastend das Verfahren für sie gewesen sein muss. Nach der öffentlichen Bekanntmachung ihrer Vorwürfe und den anschließenden juristischen Auseinandersetzungen war die Entscheidung des Gerichts für sie ein wichtiger Moment.
Auch die Frage der sexuellen Selbstbestimmung stand während des Prozesses immer wieder im Mittelpunkt. Der Nebenklagevertreter Abdou Gabbar brachte es mit den Worten auf den Punkt, es gehe darum, dass „Nein Nein heißt“.
Mohameds Verteidigung kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, Rechtsmittel einzulegen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Reality-Star hatte die Vorwürfe während des gesamten Verfahrens bestritten. Auch nach dem Schuldspruch bleibt deshalb der weitere juristische Verlauf abzuwarten.
Der Prozess hatte für Mohamed bereits vor der Entscheidung erhebliche berufliche Folgen. Nach eigenen Angaben verlor er infolge der öffentlichen Vorwürfe mehrere geplante Engagements in TV-Formaten. Dazu soll auch eine Teilnahme am RTL-Dschungelcamp gehört haben.

Yasin Mohamed steht am 8. April 2026 vor der Vorpremiere von „Kampf der RealityAllstars“ auf dem roten Teppich. | Quelle: Getty Images
Das Amtsgericht München blieb bei der Strafzumessung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe beantragt. Bei einer solchen Strafe wäre eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich gewesen.
Die Richterin verhängte gegen Yasin Mohamed schließlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich muss der 35-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sofern das Urteil rechtskräftig wird.
Damit muss Mohamed vorerst nicht ins Gefängnis. Allerdings ist das Verfahren mit der Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht endgültig abgeschlossen: Seine Verteidigung hat angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen.
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