
Tragödie im Spreewald: 9-jähriges Mädchen stirbt während eines Ferienausflugs – Details
Ein Ferienausflug in den Spreewald hat für eine Berliner Schülergruppe ein tragisches Ende genommen. Ein neunjähriges Mädchen kämpfte nach einem schweren Badeunfall mehrere Tage auf der Intensivstation um sein Leben. Nun gibt es traurige Gewissheit: Das Kind ist an den Folgen des Unglücks gestorben.
Das Mädchen war am Mittwoch, dem 5. August 2026, gemeinsam mit einer Berliner Schülergruppe im Spreewald unterwegs. Die Gruppe machte dabei Station im Sommerbad Vetschau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Dort kam es zu dem folgenschweren Badeunfall.
Rettungsschwimmer entdeckten die neunjährige Schülerin bewusstlos an der Wasseroberfläche. Sie holten das Kind umgehend aus dem Becken und begannen mit der Ersten Hilfe. Auch die alarmierten Rettungskräfte versuchten, das Mädchen zu reanimieren.

Aufnahme eines Freibads | Quelle: Getty Images
Zunächst konnte das Kind wiederbelebt werden und war nach Angaben der Polizei zwischenzeitlich wieder bei Bewusstsein. Anschließend wurde es zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus nach Cottbus gebracht. Dort lag die Schülerin seit dem Unglück auf der Intensivstation.
Trotz der intensivmedizinischen Behandlung konnte sie nicht gerettet werden. Wie die Polizei Brandenburg am Dienstag, dem 11. August, mitteilte, informierte das Krankenhaus die Beamten bereits am Montag über den Tod des Mädchens. Sie starb demnach an den Folgen des Badeunfalls.
Nach dem Unglück war das Freibad vollständig geräumt worden. Der Badebetrieb wurde für den restlichen Tag eingestellt. Ehrenamtliche Notfallseelsorger kümmerten sich sowohl um die Berliner Schülergruppe als auch um die eingesetzten Rettungskräfte. Die Betreuer informierten zudem die Angehörigen des Mädchens über den schweren Unfall.
Polizei warnt vor Risiken beim Baden
Bereits nach dem Unfall hatte die Polizei Eltern dazu aufgerufen, mit ihren Kindern das richtige Verhalten im und am Wasser zu üben. Eine bestandene Schwimmprüfung allein sei keine Garantie dafür, dass ein Badeausflug ohne Unfall verlaufe.
Ein Polizeisprecher erklärte damals: „Wie bei Erwachsenen auch, ist das spontane Springen ins Wasser im aufgeregten oder erhitzten Zustand immer ein Risiko, das sich durch Training und vorherige Abkühlung reduzieren lässt. Eine abgelegte Schwimmprüfung allein ist noch keine Garantie für einen unfallfreien Badespaß.“
So soll das Mädchen bei den hohen Temperaturen ohne ausreichende Abkühlung ins Wasser gesprungen sein. Dies könnte zu einem Kreislaufstillstand geführt haben.

Schriftzug der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft | Quelle: Getty Images
Die tragische Nachricht aus Vetschau reiht sich in eine Reihe schwerer Badeunfälle in diesem Sommer ein. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) registriert seit den ersten Hitzewellen im Mai zahlreiche tödliche Fälle. Bis Juli starben demnach mindestens 261 Menschen in deutschen Gewässern. Allein im Juni wurden mehr als 100 Ertrunkene gezählt – so viele wie seit mehr als 20 Jahren nicht mehr.
Auch in Bayern stirbt ein Kind nach Badeunfall
Wie tragisch Badeunfälle für Familien enden können, zeigte zuletzt auch ein Fall aus Bayern. In einem Freibad in Naila im Landkreis Hof wurde ein achtjähriger Junge leblos aus dem Nichtschwimmerbecken geborgen. Badegäste und die Badeaufsicht begannen zunächst mit Wiederbelebungsmaßnahmen, anschließend übernahm der Rettungsdienst die Versorgung und brachte das Kind in eine Klinik.
Doch auch dort kämpften die Ärzte vergeblich um das Leben des Jungen. Er starb drei Tage nach dem Unfall. Die Polizei nahm Ermittlungen zum genauen Unfallhergang auf.
Zum Zeitpunkt des Unglücks fand im Freibad ein Fest statt. Ein für den Abend geplanter Auftritt einer Band wurde im Nachhinein abgesagt. Die Stadt Naila zeigte sich tief betroffen und bat darum, die Privatsphäre der Familie zu respektieren.
Auch dort wurde deutlich, wie wichtig die Aufsicht von Kindern beim Baden ist. Die DLRG empfiehlt, Kinder möglichst früh mit dem Wasser vertraut zu machen. Nichtschwimmer sollten demnach immer in Armreichweite beaufsichtigt werden – auch dann, wenn sie Schwimmhilfen tragen.
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