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Lockdown in Deutschland: Ausnahmen zu Weihnachten, Schließung der Geschäfte - alle Details

Ankita Gulati
14. Dez. 2020
12:00

Zu Weihnachten haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidenten auf neue Corona-Maßnahmen in Deutschland geeinigt. Der Voll-Lockdown in Deutschland beginnt am 16. Dezember und dauert bis zum 10. Januar. Einige Ausnahmen sind jedoch an Weihnachten zulässig.

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Die Anzahl der Coronavirus-Infektionen steigt nach Ergreifen der Maßnahmen immer noch an. Nach der Diskussion von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Regierungschefinnen sowie Regierungschefs der Bundesländer werden die Beschränkungen fortgesetzt.

Ab Mittwoch, dem 16. Dezember, wird der Voll-Lockdown gelten, die bis zum 10. Januar andauert.

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Während dieses Zeitraums würde der Einzelhandel wieder geschlossen, mit Ausnahme von dringend benötigten Produkten und Dienstleistungen für z. Lebensmittel, medizinische Versorgung, Tankstellen, Banken, Postämter usw.

Andere Dienstleistungen wie Salons, Massagesalons, Tattoo-Studios usw. bleiben jedoch geschlossen, da physische Nähe hier nicht vermieden werden kann.

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Wie früher sollen private Zusammenkünfte auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt sein. Aufgrund der festlichen Zeit wurde jedoch vom 24. bis 26. Dezember für eine gewisse Lockerung gesorgt.

An diesen drei Tagen sind vier weitere Personen aus einer beliebigen Anzahl von Haushalten erlaubt. Die Einschränkung gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren.

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Es ist wichtig zu beachten, dass diese Lockerung nicht an Silvester und Neujahr gelten. Neben dem Verbot der öffentlichen Versammlung sind Feuerwerkskörper aufgrund des hohen Verletzungsrisikos und der enormen Belastung des Gesundheitssystems auch an öffentlichen Orten verboten.

Schulen und Kindertagesstätten bleiben geschlossen und nur der Online-Unterricht wird bis zum 10. Januar fortgesetzt. Eltern haben zusätzliche Möglichkeiten, bezahlten Urlaub für die Kinderbetreuung zu nehmen.

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Für die Gastronomie wäre nur eine Mitnahme- und Liefermöglichkeit möglich, und der Verzehr vor Ort ist strengstens untersagt.

Für Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Versammlungen anderer Religionsgemeinschaften ist dies nur möglich, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten wird. Das Bundesinnenministerium wird Gespräche dazu mit den Religionsgemeinschaften führen.

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Bis zum 10. Januar sollten alle Bürger unnötige Reisen im In- und Ausland Abstand vermeiden. Bei der Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet besteht Quarantänepflicht.

Milliardenschwere staatliche Beihilfen sollten es der Wirtschaft erleichtern, den Lockdown zu schaffen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellte klar, dass pro Monat zusätzliche Hilfe in Höhe von 11 Milliarden Euro zur Verfügung steht.

Obwohl die Vorschriften schwierig erscheinen, müssen sie eingehalten werden.

"Das Virus macht keine Ferien", begründete Scholz den Lockdown.

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