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Corona: Überblick über die neuen Einreiseregelungen für Deutschland ab dem 01. August

Frida Kastner
30. Juli 2021
16:00

Angesichts wieder steigender Corona Fallzahlen und Inzidenzen und der Ausbreitung der Delta-Variante, hat die Bundesregierung eine Verschärfung der Regelungen für Einreisende vorgezogen. Diese treten am 01. August in Kraft. AmoMama hat eine Übersicht über die neuen Verordnungen zusammengestellt.

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Was gilt ab dem 01. August 2021?

Bisher mussten Flugreisende vor dem Einstieg ins Flugzeug im Ausland einen negativen Test vorweisen, oder Genesung oder Impfung belegen. Reisende hingegen, die mit dem Zug oder dem Auto unterwegs waren, unterlagen keiner solchen grundsätzlichen Pflicht.

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Das ändert sich nun ab dem 01. August. Unabhängig vom Transportmittel und vom Aufenthaltsort müssen nun alle Reiserückkehrer*innen einen negativen Test, einen Genesungs- oder Impfnachweis vorlegen können.

Das gilt für alle Personen mit einem Mindestalter von 12 Jahren, ursprünglich waren 6 Jahre im Gespräch, wie noch die "BILD-Zeitung" berichtete. Außer am Flughafen, wo die Kontrollen für alle Passagiere gelten, sollen sie im Zug- und im Autoverkehr nur stichprobenartig durchgeführt werden.

Eine Änderung gibt es auch bei den verschiedenen Einstufungen von Reisegebieten mit höherem Risiko. Ursprünglich gab es drei, nun sollen es nur noch zwei Kategorien sein: Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet.

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Diese Bewertungen richten sich nach den Inzidenzen und Neuinfektionen der jeweiligen Region. Die Einstufungen können über die Seiten der Bundesregierung eingesehen werden. Wichtig ist vor allem, welche Bedingungen für welchen Gebietstyp gelten.

Nach Aufenthalt in Hochrisikogebieten müssen nicht geimpfte oder genesene Rückkehrer*innen zehn Tage lang in Quarantäne. Diese kann erst ab dem fünften Tag mittels eines negativen Testergebnisses verkürzt werden. Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, sind nach 5 Tagen von der Quarantäne befreit.

Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten müssen nicht geimpfte oder genesene Rückkehrer*innen vierzehn Tage lang in Quarantäne, die nicht vorzeitig beendet werden kann.

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Auch mit Impfungs- oder Genesungsnachweis muss für die Einreise nach Deutschland aus Virusvariantengebieten ein Corona-Test erfolgen. Sonderregelungen gibt es einzig für Pendelnde oder Kurzreisende. Dort besteht nur Testpflicht, wenn ein Risikogebiet besucht wurde; es reichen zwei Tests die Woche.

Was ist gleich geblieben?

Die Kosten für Tests im Ausland sind von den Reisenden selbst zu tragen. Alle Reiserückkehrenden aus dem Ausland müssen ihre Rückkehr online anmelden.

Ursprünglich war geplant gewesen, erst nach Ende der Sommerferien im September die Regelungen für die Rückkehr zu ändern.

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Mit den deutlich früher eintretenden Maßnahmen kommt die Bundesregierung Forderungen nach rascherem Handeln nach, die beispielsweise Gesundheitsminister Jens Spahn und Innenminister Horst Seehofer gestellt hatten.

Am 10. August findet eine Videokonferenz statt, in der die Ministerpräsident*innen mit Kanzlerin Merkel die Lage und gegebenenfalls weiter Maßnahmen besprechen werden, so die "BILD-Zeitung".

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Die Meinungen über die Neuregelungen gehen auseinander. Die FDP kritisiert die Maßnahmen als unverhältnismäßig und zu spät. Die SPD steht allgemein hinter dem Paket, einzelne Stimmen äußerten jedoch Bedenken, ob die möglichen Kosten von PCR-Tests von allen Teilen der Bevölkerung getragen werden könnten.

Das Reisen in Zeiten der Pandemie bleibt also nicht ganz einfach. Aber es ist möglich, mit gründlicher vorhergehender Recherche und ein wenig Logistik steht dem Sommerspaß nichts im Wege. Nach Impfung oder Genesung gibt es noch weniger Hürden.

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