Brigitte Bardot mit 86 Jahren wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt
Die ehemalige Schauspielerin Brigitte Bardot ist zu einer Gesamtstrafe von 7000 Euro verurteilt worden, weil sie im Internet Jäger mit dem Nazi-Jargon "Untermenschen" beleidigt hatte. Der französische Jagdverband hatte den 86-Jährigen verklagt und zeigt sich nun “sehr zufrieden” mit dem Urteil.
Brigitte Bardot hat zuletzt nach ihrem Streit mit dem französischen Jägerverband für negative Schlagzeilen gesorgt. Die ehemalige französische Schauspielerin beleidigte die Jäger offenbar mit dem Begriff “Untermenschen”. Als "krasses Beispiel" dafür nannte sie zudem den französischen Jagdverbandschef Willy Schraen.
Ehemalige Schauspielerin und jetzt Tierrechtsaktivistin Brigitte Bardot in Paris, Frankreich am 27. September 2007 | Quelle: Getty Images
Laut französischen Medienberichten sprach ein Gericht im nordfranzösischen Arras die 86-Jährige der Beleidigung für schuldig, obwohl sie der Anhörung nicht beiwohnte. Daraufhin wird Bardot angewiesen, einen 2019 veröffentlichten Beitrag auf der Website ihrer Tierschutzstiftung zu löschen.
Der Post, in dem Bardot Jäger als "niederträchtig feige Untermenschen" und "Terroristen der Tierwelt" bezeichnet hatte, wirkt beleidigend, woraufhin Schraen im Januar 2020 in Arras eine Anzeige wegen öffentlicher Beleidigung einreichte.
Die Tierschützerin Brigitte Bardot besucht am 7. Oktober 2001 ihr Hunderefugium "The Nice Dogs" von Carnoules in Paris, Frankreich. | Quelle: Getty Images
Nun wurde die Schauspielerin zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt, obwohl die Staatsanwaltschaft 6000 Euro gefordert hatte. Darüber hinaus muss Bardot an Schraen 1000 Euro Schadensersatz und 1000 Euro Gerichtskosten zahlen.
In der Vergangenheit soll Bardot dem Prozess ferngeblieben sein, was sie wohl auf ihre Tierschutzstiftung aufmerksam gemacht haben dürfte. Das Urteil fällt, weil Willy Schraen die ehemalige Schauspielerin verklagt hat, nachdem er behauptet hatte, Morddrohungen erhalten zu haben.
Sein Anwalt Denis Delcourt-Poudenx fügte hinzu, der Verband sei mit dieser Verurteilung "sehr zufrieden". Die Schauspielerin muss den Text nicht nur innerhalb von 15 Tagen löschen, sondern auch eine Pressemitteilung auf der Website ihrer Stiftung veröffentlichen. Sie soll ihre Verurteilung durch das Gericht von Arras erwähnen, die mit einer Geldstrafe von 100 Euro pro Tag Verspätung belegt wird.
Brigitte Bardot hatte bereits zugegeben, dass ihre Worte ein wenig harsch waren, als sie dem Gerichtspräsidenten in Arras schrieb. Nach diesem Urteil hat die 60er-Jahre-Ikone zehn Tage Zeit, um vor Gericht Berufung einzulegen.