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Ein gemietetes Kamel fällt während einer Parade in Valencia in Ohnmacht und verursacht Empörung

Maren Zimmermann
14. Mai 2019
07:29

Am Sonntag wurde der Einzug der Mauren und Christen aus Sedaví in Valencia gefeiert, aber es war etwas hart, da ein Kamel ohnmächtig wurde.

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Auf dem Tier befand sich eines der Mitglieder des Filà Almoràvides, das zum zehnten Jahrestag dieses Festivals die Kapitänsrolle innehat, berichtet La Sexta.

Ein Zeuge sagte, dass das Kamel erschöpft aussah, bis es auf dem Bürgersteig lag. Mit dem "maurischen Kapitän" auf dem Rücken versuchte ein anderes Mitglied der Filà, ihn zu wecken, zeigte aber Anzeichen von Erschöpfung, so dass sie beschlossen, ihn aus der Parade zu entfernen.

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"Das Kamel ist kaum ein paar Meter gelaufen. Es ist klar, dass es dem Tier nicht gut ging, und wir werden das Unternehmen bitten, zu erklären, bei wem wir die Tiere gemietet haben, denn es wird angenommen, dass alle Unterlagen in Ordnung waren, aber es ist klar, dass das Kamel nicht in gutem Zustand war", erklärte Maria José Albiach, Kapitän und Stadtrat der PP in der Stadt Sedaví.

Albiach sagte, dass es die Kapitäne der Filà Almoràvides waren, die in den letzten 10 Jahren die Miete dieses Kamels und zwei weitere als "Geschenk" zum zehnten Jahrestag des Eintritts von Mauren und Christen bezahlt haben. Einer dieser Kapitäne, der darauf ritt, bekam Angst, weil er dachte, dass etwas mit ihm nicht stimmt.

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Der Stadtrat von Sedaví seinerseits sagt, dass für die Veranstaltung ein Büro von Filà Almoràvide, dem Organisator des Wettbewerbs, benötigt wird, um "Verantwortlichkeiten, einen Tierbericht und den Bericht des Tierarztes" zu erfragen, sagt die Stadträtin für Festivals, Beatriz Cuesta.

Die Verordnung verbietet nicht die öffentliche Exposition von Wildtieren. In anderen Bevölkerungsgruppen ist es verboten, aber in Sedaví wurde der Einsatz von Tieren bei Paraden oder öffentlichen Ausstellungen jeglicher Art nicht verboten.

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Gemäß Artikel 4 sieht die Tierhaltungsverordnung der Stadt Sedaví vor: "Die gelegentliche Ausstellung von Tieren der wilden Fauna, der nicht geschützten Arten, in öffentlichen Räumen muss ausdrücklich genehmigt werden und die Einhaltung der ordnungsgemäßen Bedingungen für Sicherheit, Hygiene und völlige Abwesenheit von Belästigung und Gefahr erfordern. Andererseits müssen die Besitzer des Tieres im Besitz der spezifischen Unterlagen sein".

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