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Vater zu 9 Jahren Gefängnis verurteilt wegen sexueller Übergriffe auf seine geistig behinderte Tochter

Maren Zimmermann
10. Juli 2018
01:01

Ein 50-jähriger Mann, dessen Identität nicht offenbart wurde, versuchte, seine 25-jährige geistig behinderte Tochter wieder "neu beleben" wollte, indem er sie vergewaltigte.

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Darüber berichtete AyoyeMonde.

Der Mann deutscher Herkunft hatte zuvor seine Tochter mit Füßen getreten, um einen 'Dämon' auszutreiben.

Im Bezirksgericht Frauenfeld im Kanton Thurgau, Schweiz, sagte der Vater, dass er seiner Tochter einfach eine "Massage" geben wolle, um einen Dämon zu jagen, der sich in ihrem Körper niedergelassen habe, berichtet DW.

Quelle: Freepik

Quelle: Freepik

Das Gericht musste sich beunruhigende Videos ansehen, die den gewalttätigen "Exorzismus" rekonstruierten, der mitten in der Nacht im Januar 2016 stattfand.

Auf den Bildern sah man lebensgroße Strohpuppen. Diejenige, die den Vater repräsentierte, stand auf derjenigen, die das 25-jährige Mädchen repräsentierte, das auf dem Boden lag.

Dann verstand man, dass der Vater sein Kind mehrmals in den Bauch schlug.

Als sie an den Misshandlungen ihres Vaters starb oder vielleicht schon tot war, vergewaltigte der 50-jährige Mann die junge behinderte Frau in der Hoffnung, sie wieder zum Leben zu erwecken.

Quelle: Freepik

Quelle: Freepik

Das Maedchen starb laut des Autopsieberichtes an inneren Verletzungen, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

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Der Anwalt des Angeklagten forderte eine dreijährige Haftstrafe für seinen Mandanten und eine Anklage wegen Totschlags.

Der Vater wurde schließlich wegen Mordes an seiner Tochter verurteilt und am vergangenen Freitag zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Vergewaltigungsvorwürfe wurden jedoch zurückgewiesen.

Der Vater möchte nun gegen diese Entscheidung in der Hoffnung auf ein milderes Urteil Berufung einlegen.

Quelle: Public Domain Pictures

Quelle: Public Domain Pictures

Es ist grausam, dass solche grausamen Taten heutzutage noch stattfinden - in so einem modernen Zeitalter.

Wichtig ist jedoch - nicht zuletzt auch für die HInterbliebenen und Familienangehörigen des Mädchens - dass der Täter bestraft wurde und nun für seine Tat büßen muss.

Zwar wird es das Mädchen nicht zurückbringen, doch vielleicht ermöglicht der Urteilsspruch es der Familie, den schrecklichen Vorfall zu verarbeiten.

Wir wünschen es ihnen von Herzen.

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