Britney Spears: Gericht lehnt Gesuch ab, Vater als Co-Verwalter zu entfernen
Sie war eins der großen Pop-Sternchen der frühen 2000er. Schnell mauserte sie sich vom niedlichen Teenager zum Sexsymbol und ihre Songs sprengten immer wieder die Charts. Britney Spears war und ist ein Phänomen für sich. Seit einiger öffentlicher Nervenzusammenbrüche jedoch ist sie nicht mehr Herrin über ihren Besitz. Der Versuch, ihren Vater als Verwalter dessen abzusetzen, wurde nun von einem Gericht vereitelt.
Mittlerweile ist Britney Spears fern des Teenageralters, in dem sie bekannt wurde. Mit 39 Jahren sollte man annehmen, dass sie Sängerin entweder weiterhin die Weltbühnen unsicher macht oder die finanziellen Früchte ihres frühen Erfolges genießt. Vielleicht in einer Villa irgendwo in der Sonne, am Pool entspannen und ein kühles Getränk genießen?
Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. Der Popstar hatte eine Reihe von psychischen Zusammenbrüchen erlitten. Einer davon ging durch die Presse der Welt. Fotos zeigten, wie Spears sich vor den Kameras den Kopf rasierte.
Man vermutete, dass die schockierenden Ereignisse das Resultat einer sehr ungewöhnlichen Jugend sei, die im Rampenlicht verbracht wurde. Sie hatten auch rechtliche Konsequenzen. Britney Spears wurde eine Vormundschaft auferlegt, die stark einschränkte, wie die Sängerin über ihren Besitz verfügen kann.
Neben ihrem Vater, dem 68-jährigen Jamie Spears, ist als Vormund die Bessemer Trust Company eingetragen. Jamie Spears verwaltet seit 13 Jahren die Güter seiner Tochter und noch bis 2019 auch ihre persönlichen Angelegenheiten. Diese Position wurde ersatzweise von Jodi Montgomery übernommen.
Montgomery ist die persönliche Betreuerin der Sängerin und Britneys Anwalt, Samuel Ingham, setzte sich dafür ein, Montgomery diese Rolle dauerhaft zuzuschreiben. Spears Vater ließ durch seine Anwälte verkünden, dass er diesem Vorschlag kritisch gegenüber stehe, berichtete der "Guardian".
Es habe vermehrt Auseinandersetzungen zwischen Montgomery und der Sängerin gegeben. Montgomerys Anwälte bestritten diese Behauptungen und bekräftigten, Montgomery habe nur das Beste für Britney Spears im Sinn. Sie selbst hat es sich zum Ziel gesetzt, ihren Vater als Vormund loszuwerden.
Sie möchte die Vormundschaft einzig bei der Bessemer Trust Company wissen und stellte gerichtlich einen Antrag in diesem Sinne. Ihr Vater habe seine Position vermehrt übergriffig genutzt und ihre Freiheit schädlich eingeschränkt. Der Antrag wurde jedoch von der Richterin Brenda Penny abgelehnt.
Das gerichtliche Wirren um die Sängerin scheint nicht zur Ruhe kommen. Wo ehemals Pop-Glitter auf sie herabregnete, scheint es nun vor allem Probleme zu hageln. Man kann ihr nur wünschen, dass die Lage sich beruhigt und Konflikte beigelegt werden können.