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Das Gericht gab dem älteren Ehepaar in Berlin Recht: Der Verlust der Wohnung ist eine Verletzung der Menschenwürde

Maren Z.
31. Mai 2021
16:40

Das Berliner Landgericht hat einem älteren Ehepaar in einem Rechtsstreit Recht gegeben, die von ihrem Vermieter aus der Wohnung geworfen werden sollten.

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Eine 89-jährige Berlinerin und ihr mittlerweile verstorbener Ehemann haben gegen die Kündigung durch ihre Vermieterin Einspruch erhoben. Der Fall landete vor Gericht.

Mit dem Urteil hat das Berliner Landgericht nicht nur dem Ehepaar Recht gegeben, sondern gleichzeitig auch die Rechte älterer langjähriger Mieter*innen gestärkt, berichtet der "Spiegel".

Alte Frau schaut aus dem Fenster | Quelle: Shutterstock

Alte Frau schaut aus dem Fenster | Quelle: Shutterstock

Das Urteil besagt, dass langjährige betagte Mieter*innen sich auf ihre "langjährige und tiefe Verwurzelung" an ihrem Wohnort berufen, und so die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können. Das Urteil soll bereits am Dienstag, den 25. Mai 2021 gefällt worden sein, heißt es Medienberichten zufolge.

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Der Rechtsstreit des Ehepaares mit ihrem Vermieter dauert bereits seit 2015 an. Die Vermieterin soll dem Paar damals wegen Eigenbedarfs gekündigt haben. Der Ehemann ist mittlerweile verstorben. Er und seine Frau wohnen bereits seit 1997 in der Wohnung.

Alte Frau schaut aus dem Fenster | Quelle: Shutterstock

Alte Frau schaut aus dem Fenster | Quelle: Shutterstock

Nach Erhalt der Kündigung hätten sie auf ihr hohes Alter und ihre angeschlagene Gesundheit verwiesen, heißt es. Auch ihre eingeschränkte finanzielle Situation sowie ihre langjährige Verwurzelung haben für das Ehepaar eine große Rolle gespielt.

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Sie legten Einspruch gegen die Kündigung ihrer Vermieterin ein, woraufhin mehrere Gerichtsverfahren folgten. Der Bundesgerichtshof verwies schließlich an das Berlinder Landgericht. Dieses Gericht traf nun das Urteil, dass der Wohnungsverlust der hinterbliebenen Mieterin schwere Folgen nach sich ziehen würde. Diese Folgen seien so schwer, dass "sie auf eine Verletzung ihrer durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Menschenwürde« hinauslaufen würden.

Altes Paar läuft Arm in Arm | Quelle: Shutterstock

Altes Paar läuft Arm in Arm | Quelle: Shutterstock

Diese Verletzung der garantierten Menschenwürde hat zur Folge, dass die Interessen der Vermieterin hintenanstehen würden. Der "Spiegel" berichtet, dass die Eigennutzung, die sie angemeldet hat, lediglich einen Komfortzuwachs darstellen würde und auf die Vermeidung "unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile" abziele.

Die 89-jährige Berlinerin muss nun in ihrem hohen Alter also nicht nochmal umziehen und sich an ein neues Umfeld gewöhnen.

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