Regeln und Verbote für den Briefversand mit der Deutschen Post
Es gibt nichts Ungewöhnliches per Brief etwas Geld an Familie oder Freunde zu senden. Doch ist es eigentlich erlaubt? Die Deutsche Post klärt auf, wobei Sie bei Versand achten sollten.
Gerade wenn die Festzeiten eintreffen, bekommt man die Idee einige Postkarten zu versenden. Zu den Glückwünschen gehört es sich ja mal auch etwas Geld reinzustecken, wie zum Beispiel für die Enkelkinder. Doch nur einfach so Geld in einem Briefumschlag zu senden ist nicht möglich.
Die Deutsche Post klärt auf, wobei man achten sollte, wenn man sich entscheidet Briefe, Postkarten oder Geld zu schicken. Hier ist ein Überblick der Regelungen.
Fangen wir mal mit dem Geld an. Es ist eigentlich erlaubt Bargeld per Post zu senden, aber mit einer Zusatzleistung. Nur diejenigen die beim Versand ein "Einschreiben Wert" wählen, dürfen 100-Euro-Scheine pro Brief versenden.
Einige positive Gründe gibt es für dieses Prozedere, auch wenn es manchmal scheinen kann, dass die ganze Sache etwas kompliziert ist. Einerseits hat der Kunde Haftungsanspruch, wenn etwas schiefläuft, andererseits bekommt er einen Einlieferungsbeleg, wodurch er die Lieferung verfolgen kann.
Doch etwas unpraktisch kann es auch sein, denn die Möglichkeit ein "Einschreiben Wert" zu wählen, besteht nur vor Ort oder in einer der Filialen der Deutschen Post. 4 Euro kostet dann der ganze Spaß und gilt als Briefporto-extra, wodurch wenige begeistert sind, also sollte man die Art des Geld-Versands mal besser bedenken.
Einige Regelungen, aber auch nützliche Tipps über den Brief- und Postkarten Versand, hat die Deutsche Post auch mitgeteilt. Eigentlich ist es einfach ein Brief zu versenden. Ein Stück Papier in den Umschlag und los geht's! Doch etwas komplizierter kommt es, wenn es sich um kreative Post handelt.
Damit Ihre kreative Post gut an den Empfänger ankommt, sollten sie auf jeden Fall aufpassen, wie sie mit dem Umschlag umgehen. Quadratische Umschläge sind erlaubt, gelten aber als Sonderformat und sind daher als Großbrief zu verschicken.
Bunte Umschläge sind auch erlaubt, solange die Empfängeradresse gut lesbar ist. Auf dem Umschlag soll ein weißer Adressaufkleber gesetzt werden, oder entweder ein heller Hintergrund.
Das allerwichtigste beim Versand der Briefe ist die Post richtig zu adressieren. Dafür gelten besonders feste Vorgaben. Beschriften Sie nur die Vorderseite – am besten in schwarzer Schrift. Das Papier des Briefumschlags sollt reißfest und stark sein. Wenn sie einen dünneren Umschlag aus zum Beispiel Zeitungspapier benutzen, sichern sie es lieber mit Standardpapier (80 g/m²).
Ein Standardbrief darf maximal 0,5 cm hoch sein. Wenn die Dekoration des Briefes größer ist, dann ist die Post als Groß- oder Maxibrief zu versenden. Wenn sie den Brief mit einem Siegel schließen, sollte er auch als Großbrief oder Maxibrief versendet werden.
Besser achten sollten Sie, wenn sie zum Beispiel Karten in Herzform senden wollen. Was weder rechteckig noch quadratisch ist, braucht einen Standardumschlag. Herzförmige oder runde Umschläge sind nicht erlaubt.
Die Umschläge sollten auf der Vorderseite nicht mit Aufklebern verziert werden. Aufkleber, die den Briefmarken ähneln sollen vermieden werden. Außerdem die Codierzone am unteren Rand des Umschlags frei lassen.
Alles was nicht aus Pappe oder Papier gebastelt ist, kann nicht in den Standardumschlag. Wenn Sie kleine Gegenstände aus Holz oder Plastik haben, sollte das in einem Luftpolsterumschlag oder einer stabilen Versandtasche als Großbrief versendet werden.