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Shutterstock  pexels/Helena Lopes
Shutterstock pexels/Helena Lopes

Der Tod des geliebten Haustieres: 4 Tipps, um das letzte Zuhause zu wählen und sich zu verabschieden

Edita Mesic
13. Mai 2021
20:00

Jeder der einmal ein Haustier hatte, kennt den Schmerz und die Trauer, die der Tod des geliebten Haustiers hinter sich lässt. Jeder will auf eine würdige Art und Weise Abschied nehmen, doch dabei stellt sich die Frage, wo man eigentlich das Haustier begraben darf?

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Ein Haustier zu haben, bedeutet ein weiteres Familienmitglied zu haben. Und mit einem Haustier kommen auch Dinge mit, wie zum Beispiel das Essen, das Baden, der Tierarzt aber am Ende auch die Bestattung. Eigentlich gibt es vier Möglichkeiten sich von ihrem Haustier zu verabschieden.

Hund im Hinterhof des Hauses I Quelle: Getty Images

Hund im Hinterhof des Hauses I Quelle: Getty Images

MÜLLTONNE

Obwohl es sich sehr skurril anhört, darf man kleine Tiere einfach in die Mülltonne entsorgen. Dabei gilt die Regel, dass es in den Restmüll entsorgt sein solle und gar keinesfalls in die Biotonne. Laut dem Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, der für Tierrechte spezialisiert ist, gelten als kleine Tiere Hamster und Vögel.

Ausnahme sind große Haustiere. Für die ist auch eine Begabung in dem Garten illegal. Doch dabei sind die Vorgaben über die Größe oder das Gewicht des Tieres nicht genau definiert. Laut dem Jurist sind Wolfshunde und Doggen an der Grenze. Also alles was sich zwischen einen Hamster und einen Wolfshund befindet, dar in den Garten begraben werden.

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Vorsicht: Dabei müssen die Tiere nicht nur gepachtet sein, sondern den Tierhalter auch gehören. Aufnahme gilt für Natur- oder Wasserschutzgebiet, denn in solchen Gärten dürfen die Tiere nicht begraben werden.

Porträt eines Labradors auf dem Land I Quelle: Getty Images

Porträt eines Labradors auf dem Land I Quelle: Getty Images

DAS GRAB IN DEM GARTEN

Das Tierkörperbeseitigungsgesetz vorschreibt, dass das Grab von zwei Meter von der Grundstücksgrenze zwei Meter entfernt sein muss. Die Tiefe soll mindestens 50 Zentimeter sein, aber je tiefer, desto besser, denn die Überreste sollen nicht von andere Tiere ausgebuddelt werden.

Grabbeigaben sind verboten. Die Überreste sollen in ein Material eingewickelt werden, dass der Natur nicht schadet und sich leicht zersetzt. Eine Wolldecke soll ein gutes Beispiel sein.

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Mädchen umarmt ihren Hund fest I Quelle: Getty Images

Mädchen umarmt ihren Hund fest I Quelle: Getty Images

DIE EINÄSCHERUNG

Eine weitere Möglichkeit ist das Tier in einem Krematorium einäschern zu lassen. In diesem Fall gibt es verschiedene Alternativen. Man kann zwischen eine individuelle Einäscherung wählen, oder das Tier mit weiteren verstorbenen Tiere verbrennen lassen. Die erste Variante ist dann etwas teurer.

Die Urne wird dann den ehemaligen Tierbesitzer geschickt, wobei sie auch begraben werden kann. Dann gelten dieselben Regeln wie bei der Begabung eines intakten Tierkörpers, und zwar ist die Bestattung dann nur auf eigenem Boden gestattet.

Hund mit Stock I Quelle: Getty Images

Hund mit Stock I Quelle: Getty Images

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DIE VERSTREUUNG DER ASCHE

Wenn die Urne mit der Asche begraben werden soll, muss sie aus einem natürlichen Material produziert werden. Wenn man die Asche zum Beispiel in der Wohnung behalten will, kann man auch ein haltbares Gefä wählen. Die Asche kann man auch verstreuen, aber nicht in einem Wohngebiet.

Zirka 85% der Menschen wollen die Asche ihrer Tiere wieder haben, ob in der Urne oder als Schmuckstück. Die Preise dafür variieren von der Größe und des Gewichtes des Tieres - von 105 bis 315 Euro. Wie RND berichtet, kommen dazu auch die Kosten für das Gefäß.

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