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Erfahren Sie neue Corona-Regeln in Deutschland: Veranstaltungen, Sperrstunde, private Feiern

Ankita Gulati
15. Okt. 2020
20:05

Die Anzahl der Corona-Fälle nimmt im Herbst wieder zu. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben am Mittwoch ein Treffen abgehalten, um neue Maßnahmen gegen die Pandemie in Hotspots in Deutschland zu ergreifen.

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Der Sommer war eine Atempause von den verbreiteten Coronavirus-Infektionen, aber die zweite Welle ist in vollem Gange. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidenten legten neue Regeln für Veranstaltungen, Maskenpflicht, Sperrstunde usw. in Hotspot-Gebieten fest.

Bundeskanzlerin Angela Merkel ist während der wöchentlichen Kabinettssitzung am 14. Oktober 2020 in Berlin abgebildet. | Quelle: Getty Images

Bundeskanzlerin Angela Merkel ist während der wöchentlichen Kabinettssitzung am 14. Oktober 2020 in Berlin abgebildet. | Quelle: Getty Images

VERANSTALTUNGEN

Werden die Neuinfektionen 50 überschreiten, wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen eingeschränkt. In Ausnahmefällen muss ein Hygiene-Konzept mit der zuständigen Gesundheitsabteilung vereinbart werden.

PRIVATE FEIERN

Wenn es in einer Region mehr als 35 Neuinfektionen gibt, sollten maximal 25 Teilnehmer im öffentlichen Raum und 15 Teilnehmer im privaten Bereich zugelassen sein.

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Bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollten private Feiern auf maximal zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum und auf maximal zehn Teilnehmer aus maximal zwei Haushalten im privaten Raum beschränkt werden.

MASKENPFLICHT

In den Städten und Regionen, in denen die Corona-Zahlen schnell zunehmen, wird die Maskenpflicht erweitert. Bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner muss in öffentlichen Bereichen, in denen Menschen dichter oder länger kommen, eine Maskenpflicht gelten.

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SPERRSTUNDE

Mit 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, soll die Sperrstunde um 23 Uhr für die Gastronomie auferlegt. Bars und Clubs sollten geschlossen sein. Dazu gehört auch ein “generelles Ausgabeverbot von Alkohol”.

SCHULEN UND KITAS

Es gibt keine konkreten Beschlüsse für Schulen und Kindertagesstätten, da Merkel wiederholt betont hatte, dass die Aufrechterhaltung der Kindertagesstätte und des Schulbetriebs eine der obersten Prioritäten sei.

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KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Wenn die Neuinfektionen den Wert von 50 überschreiten, dürfen sich maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Wenn die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht regulieren können, wird dieser auf bis zu fünf Personen oder die Mitglieder von zwei Haushalten reduziert.

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REISEN IN DEUTSCHLAND UND INS AUSLAND

Die neue Pflicht von Quarantäne für Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten gilt ab dem 8. November. Demnach gilt für Reisende aus ausländischen Risikogebieten ohne gültigen Reisegrund eine Quarantänezeit von zehn Tagen.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, es ab dem fünften Tag vorzeitig mit einem negativen Test zu beenden.

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