Älteres Paar war seit 30 Jahren verheiratet. Nun wurde das Paar durch die Sozialarbeiter auseinander gebracht
Charles und Jean McGuigan sind bereits seit 1988 verheiratet. Sie sind beide 92 Jahre alt und ihr Wunsch zusammen den Rest des Lebens zu verbringen, wurde durch die Bürokratie zerstört.
Charles und Jean McGuigan, ein 92-jähriges Paar, das seit 30 Jahren verheiratet ist, ist trostlos, nachdem die Sozialarbeiter es in zwei verschiedene Altersheime, die sehr weit voneinander liegen untergebracht hatten. Davon berichtete „Daily Mail“.
Die McGuigans waren gezwungen ihr Haus in Glasgow, wegen ihren gesundheitlichen Problemen, zu verlassen. Jean leidet an Demenz und ihr Ehemann Charles ist täglich mit anderen gesundheitlichen Problemen, die mit dem Alter verbunden sind, konfrontiert.
Die unmenschliche Entscheidung der Sozialarbeiter zeigt ein weiteres Mal, dass manche Menschen keine Empathie aufweisen können. Dem Paar wurde herzlos verboten ihre letzte Lebensjahre zusammen zu verbringen.
Charles wurde im Chester Park Care Home in Kinning Park untergebracht, während Jean ein Zimmer im Davislea Care Home in Govan erhielt. Die Familien der beiden fordert von Glasgow City Council das Ehepaar sofort zu vereinen.
“Sie sind beide am Boden zerstört. Meine Mama hört nicht auf nach ihrem Mann zu fragen und mein Stiefvater weint jeden Tag, weil er mit ihr nicht zusammen sein kann“, sagte Jeans Tochter.
Glasgow City Councils Sozialabteilung verkündete, dass es unmöglich wäre Charles nach Davislea ohne jeglicher Erklärung zu verlegen. Bekannt wurde, jedoch, dass das Altersheim in Davislea der Familie sagte, dass sie Platz für Charles hätten.
Der Stadtrat gab der Familie bekannt, dass es eine Möglichkeit besteht, das Ehepaar in eine Unterkunft zusammen zu bringen. Dabei würde Jean, aber, die nötige Behandlung, die sie in ihrem Zustand dringend braucht, nicht bekommen, was wiederum sehr gefährlich sein kann. Das Risiko kann die Familie nicht eingehen.
Ein Sprecher der Stadtverwaltung erklärte, dass die Behörden die Option einer gemeinsamen Unterkunft in Erwägung ziehen würden, wenn sie diese für „angemessen und sicher“ halten würden.