Hannover: Kult-Richter Dr. Hans-Jochen "Doc" Siecken ist tot
Kult-Richter Dr. Hans-Jochen „Doc“ Siecken ist drei Tage von seinem 73. Geburtstag gestorben. Diese Nachrichten wurden von der Bild Zeitung gemeldet.
Mit einer Pfeife im Mund und einer Aktentasche kam er morgens im Justizviertel am Volgersweg an. Niemand war sich in seinen Prozessen sicher. Seine Art zu kommunizieren sorgte für viel Unterhaltung.
Dr. Hans-Jochen "Doc" Siecken starb am 16. März, nur drei Tage vor seinem 73. Geburtstag. "Ich spreche Urteile im Namen des Volkes. Dann muss das Volk mich auch verstehen", war sein Motto.
Bei der Gerichtsverhandlung für einen Jugendlichen, der ohne Führerschein ein Fahrzeug fuhr, erschien dieser Anwalt mit einem Lenkrad in dem Saal, während er selbst Brummgeräusche simulierte. Nach 37 Jahren Arbeit als ein Amtsrichter verließ er 2013 diese Position und arbeitete weiterhin als Anwalt.
Ein Richter hält einen Richterhammer. I Quelle: Getty Images
Dr. Hans-Jochen Siecken machte 2008 in der Gerichtsverhandlung mit Üstra auf sich aufmerksam, als er eine Gruppe von Schwarzfahrern freigesprochen hatte. Ihm zufolge konnte man hier über ein Betrugsdelikt nicht sprechen, da ein Schwarzfahrer nicht jemandem in die Augen lügen muss, um sich eine freie Fahrt zu sichern.
Üstra beschuldigte ihn wegen "bizarrer Begründungen" und wollte gegen Richter Siecken wegen Befangenheit vergehen, weil sein Sohn, laut der Hannoverscher Allgemeinen, fünfmal wegen Schwarzfahrt inhaftiert worden war. Das Oberlandesgericht Celle kassierte die Freisprüche von „Richter Gnädig“ schlussendlich ein.
Offenes Gesetzbuch mit hölzernen Richterhammer auf dem Tisch. I Quelle: Getty Images
Die Rechtsprechung von Siecken war nicht ganz falsch. Seit vielen Jahren ist die Debatte darüber, ob das Delikt Beförderungserschleichung eine Angelegenheit der Strafgerichtsbarkeit ist. Es gab andere deutsche Gerichte, die aus grundsätzlichen Überlegungen Freisprüche vollstreckten oder sich auf die Zivilgerichtsbarkeit beriefen.
1999 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema, 2009 bestätigte der Bundesgerichtshof die Position der Verkehrsunternehmen: Unauffälliges Verhalten in Bussen und Bahnen erfüllt bereits den Tatbestand des „Erschleichens“, Schwarzfahren sei durchaus ein Betrugsdelikt.
Nach den Angaben aus der Traueranzeige wird die Trauerfeier im inneren Kreis der Familie abgehalten.