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Altenpflegerin zahlt 340 Euro Geldstrafe, weil sie früher auf die Arbeit geht

Edita Mesic
30. Jan. 2021
19:30

Eine Altenpflegerin aus Stuttgart beschloss, um 04.50 Uhr, zehn Minuten früher zur Arbeit zu gehen, wodurch sie die Ausgangssperre um 10 Minuten durchbrach. Die Arbeiterin muss sich jetzt mit einer Geldstrafe von 340 Euro abfinden.

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In Baden-Württemberg gilt derzeit von 20.00 bis 05.00 Uhr ein Ausgangsverbot, während die Straßen streng kontrolliert werden. Ziel dieser von den Behörden verabschiedeten Maßnahme ist es, das Coronavirus schnell zu eindämmen.

Doch jetzt sorgt ein aktueller Fall für Aufsehen. Aufgrund der Entscheidung einer Altenpflegerin sich 10 Minuten früher auf den Weg zur Arbeit zu machen, bekommt sie drei Wochen nach dem Vorfall ein Bußgeldbescheid in Höhe von 340 Euro.

Für die Stuttgarter Nachrichten sagte die Frau sie "möge keine Hektik." Obwohl Pflegekräfte täglich unter Stress arbeiten, jeden Tag selbstlos über ihre Grenzen gehen und eine Virusinfektion riskieren, hatte die Polizei kein Mitleid für die Pflegerin. Sie bekam ein saftiges Bußgeld serviert, und zwar weil sie keinen Passierschein hatte.

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Wie Focus schreibt, fiel ihr damit der triftige Grund das Haus zu verlassen. Laut den Medien wurde sie von ihrem Arbeitgeber gebeten aus diesem Fall keine große Sache zu machen. Doch Ereignisse wie dieses stellen jedoch das Wesentliche der festgelegten Maßnahmen infrage.

Hans Ulrich Rülke, FDP-Fraktionschef, fordert ein "Fingerspitzengefühl", wenn es sich um die Ausgangssperre handelt:

"Wenn mit gesundem Menschenverstand klar ist, dass einer spazieren geht oder zur Arbeit will, ist eine Sanktion fehl am Platz."

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Andererseits werden die getroffenen Maßnahmen nicht eingehalten. Der Vorfall sorgte für viel Aufregung und laut RTL-Berichten reagierte auch das Innenministerium.

Bei dieser Gelegenheit meldete sich auch der baden-württembergische Staatssekretär, Wilfried Klenk, am Mittwoch und sagte dabei: "Der Fall bewegt mich".

Die Familie der Pflegekraft wollte diesen Fall nicht mehr kommentieren. Der Vater der Pflegerin erklärte kurz: "Wir möchten die Sache auf sich beruhen lassen." Die Frage, warum die Pflegerin mit einer Geldstrafe über den Regelsatz von 75 Euro belangt wurde, bleibt weiterhin offen.

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