Neue Coronavirus-Regeln von Bayern bis Thüringen
Die Beschränkungen zur Eindämmung der zunehmenden Coronavirus-Fälle wurden in verschiedenen Bundesländern verschärft. Während München die Anzahl der Personen begrenzt, die man an privaten und öffentlichen Orten maximal treffen kann, hat Thüringen die Geldstrafe für Maskenverweigerer erhöht.
Die zweite Koronawelle steigt schnell an und führt dazu, dass verschiedene Staaten strengere Schritte unternehmen, um die Übertragung des Virus zu verringern. Die steigenden Infektionszahlen veranlassten das Gesundheitsministerium auch, die wichtigen Maßnahmen zu überprüfen.
Porträt der rothaarigen Frau, die zu Hause eine Gesichtsmaske trägt | Quelle: Getty Images
CORONA IN BAYERN
Seit Beginn der Pandemie ist Bayern stark von der Krankheit betroffen. Kürzlich wurde die Hauptstadt München auch zum “Hotspot” erklärt. Der Bayern-Ministerpräsident hat die landesweite Corona-Ampel herausgegeben.
Nur fünf Personen (zuvor zehn) dürfen sich in München treffen (außerhalb des eigenen Haushalts, Partner oder Verwandte in einer geraden Linie), also Freunde oder Bekannte.
Die Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste ab sechs Jahren im öffentlichen Verkehr, mit Ausnahme aus gesundheitlichen Gründen und mit ärztlichem Attest.
Der Standard-Bußgeldsatz beträgt erstmals 250 Euro und bei wiederholten Verstößen bis zu 500 Euro.
CORONA IN BADEN WÜRTTEMBERG
Im Nachbarstaat sind bis zu 500 Personen zu öffentlichen Versammlungen, Messen und kleineren Sportveranstaltungen zugelassen. Größere Veranstaltungen wie Volksfeste bleiben jedoch mindestens bis Ende des Jahres verboten.
Für Maskenverweigerer wird eine Geldstrafe von mindestens 50 Euro verhängt. Die Maskenpflicht gilt auch in Restaurants, wenn Besucher nicht am Tisch sitzen, in Vergnügungsparks und Wartebereichen von Vergnügungseinrichtungen.
Im öffentlichen Verkehr beträgt die Strafe für Maskenverweigerer mindestens 100 Euro. Wer auf dem Schulgelände außerhalb der Klassenzimmer keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von mindestens 25 Euro zahlen.
CORONA IN THÜRINGEN
Bei der Organisation von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen in Thüringen müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer aufgezeichnet werden.
Veranstaltungen wie Volksfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind mit Zustimmung der jeweiligen Gesundheitsbehörde gestattet.
Die Geldbußen in Thüringen bei Maskenverweigerern wurden auf 60 Euro angehoben. Nach einer Zunahme neuer Koronainfektionen im Land sind öffentliche Feste und Versammlungen mit Ausnahme von Treffen der örtlichen Parlamente zunächst bis zum 4. Oktober verboten.
CORONA IN BERLIN
Im öffentlichen Verkehr führt der Verstoß gegen die Maskenregel zu einer Geldstrafe von 50 bis 500 Euro. Die maximale Teilnehmerzahl für Messen, Konferenzen und gewerbliche Freizeitaktivitäten in Innenräumen in der Hauptstadt beträgt 750. Ab Donnerstag sind jedoch 1000 Personen zugelassen.
Bei Veranstaltungen im Freien dürfen sich bis zu 5000 Personen versammeln, zuvor waren es bis zu 1000 Personen. Wer sich nicht bemüht, die Kontaktdaten der Teilnehmer zu registrieren, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro rechnen.
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